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   VG Arnsberg, 27.07.2016 - 4 L 297/16   

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VG Arnsberg, 27.07.2016 - 4 L 297/16 (https://dejure.org/2016,23837)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 27.07.2016 - 4 L 297/16 (https://dejure.org/2016,23837)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 (https://dejure.org/2016,23837)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.07.2016 - 4 L 297/16
    Auch wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) - ebenso wie offenbar nationale Gerichte - sich zu dieser Frage noch nicht äußern musste und hinsichtlich des Zugangs zu Gerichten in UVP-Angelegenheiten regelmäßig lediglich betont hat, dass Umweltverbände zwingend die nationalen Rechtsvorschriften, die die unionsrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Umwelt umsetzen, sowie die unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Umweltrechts der Union geltend machen können müssten, vgl. EuGH, Urteile vom 15. Oktober 2015 - Rs. 137/14 -, Rn. 92, und vom 12. Mai 2011 - Rs. C-115/09 - (BUND NRW), Rn. 48, hat er wiederholt jedoch ebenso hervorgehoben, dass Art. 11 Abs. 1 der UVP-Richtlinie 2011 mit seiner Formulierung "um ihre materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit anzufechten" keineswegs die Gründe beschränke, die mit einem entsprechenden Rechtsbehelf geltend gemacht werden können.

    vgl. EuGH, Urteile vom 15. Oktober 2015 - Rs. 137/14 -, Rn. 77, vom 7. November 2013 - Rs. C-72/12 - (Altrip), Rn. 36 und vom 12. Mai 2011 - Rs. C-115/09 - (BUND NRW), Rn. 37, Zudem scheint auch die Bundesregierung die oben genannten Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Art. 2 Abs. 5 Nr. 1 UmwRG mit dem maßgeblichen Völker- bzw. Gemeinschaftsrecht zu teilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.07.2016 - 4 L 297/16
    vgl. zur Einordnung als Windfarm nur: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 B 356/14 -, Natur und Recht (NuR) 2014, 663, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6/14 -, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 B 356/14 -, a.a.O.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.07.2016 - 4 L 297/16
    vgl. EuGH, Urteile vom 15. Oktober 2015 - Rs. 137/14 -, Rn. 77, vom 7. November 2013 - Rs. C-72/12 - (Altrip), Rn. 36 und vom 12. Mai 2011 - Rs. C-115/09 - (BUND NRW), Rn. 37, Zudem scheint auch die Bundesregierung die oben genannten Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Art. 2 Abs. 5 Nr. 1 UmwRG mit dem maßgeblichen Völker- bzw. Gemeinschaftsrecht zu teilen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18

    Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke;

    Am 25. Februar 2016 hat er zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 9. Februar 2016 gestellt, dem das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - mit der Begründung stattgegeben hat, das Vorhaben liege außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszone der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt N. .

    Ein am 16. Juni 2017 gestellter Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des stattgebenden Eilbeschlusses vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - hatte keinen Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017 - 4 L 1874/17 - nachfolgend OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2017 - 8 B 1045/17 -).

    Mit Beschluss vom 28. Februar 2018 - 4 L 192/18 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag der Beigeladenen auf Abänderung seines Beschusses vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - abgelehnt.

    Mit Beschluss vom 9. Juni 2022 - 8 B 407/22 - hat der 8. Senat des erkennenden Gerichts den Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des Beschusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - abgelehnt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg stellte durch Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers, eines anerkannten Naturschutzverbandes, gegen diese Genehmigung mit der Begründung wieder her, die Anlagenstandorte lägen außerhalb der im damaligen Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone.

    Der Antrag der Beigeladenen auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - hinsichtlich der bereits errichteten Anlage WEA 09 blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. August 2017 - 4 L 1874/17 - und des beschließenden Senats vom 21. September 2017 - 8 B 1045/17 -).

    Durch Beschluss vom 28. Februar 2018 - 4 L 192/18 - lehnte das Verwaltungsgericht Arnsberg es ab, seinen Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - mit Blick auf den Abhilfebescheid vom 23. Januar 2018 zu ändern.

    Die Beigeladene beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Genehmigung des Antragsgegners vom 9. Februar 2016 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14. März 2017, des Abhilfebescheides vom 23. Januar 2018 und des Änderungsbescheides vom 28. September 2021 abzulehnen, hilfsweise, den vorgenannten Beschluss teilweise abzuändern und den vorstehenden Antrag des Antragstellers hinsichtlich derjenigen Anlagen abzulehnen, deren Standort sich außerhalb des 500 m-Radius, weiter hilfsweise außerhalb des 800 m-Radius und ganz hilfsweise außerhalb des 1.000 m-Radius zu den Stellen befindet, die in den Karten, die die Beigeladene als Anlagen zu ihrem Schriftsatz vom 16. Mai 2022 übersandt hat, als Sichtungen von Mornellregenpfeifern im Jahr 2019 markiert sind.

    Er rechtfertigt es jedoch nicht, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - abzuändern.

  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

    Ob angesichts dieser Entwicklung an der Beschränkung des Rügerechts der Umweltverbände auf Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften weiter festgehalten werden kann oder ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 und 5 UmwRG mit Blick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts jetzt bereits europarechtskonform so ausgelegt werden muss, wie es der noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine mögliche künftige Gesetzesentwicklung vorzeichnet, oder ob schließlich jedenfalls der Begriff der "umweltbezogenen Vorschriften" entsprechend weit auszulegen ist, vgl. hierzu VG Arnsberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 -, juris Rn. 43, 45, braucht die Kammer hier nicht zu entscheiden.
  • VG Arnsberg, 20.02.2018 - 4 K 459/16

    Aufhebung der Genehmigung für den Windpark Himmelreich in Marsberg

    Durch Eilbeschluss vom 27. Juli 2016 (4 L 297/16) hat die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung dieser Klage wiederhergestellt mit der Begründung, dass die genehmigten Anlagenstandorte außerhalb der seinerzeit im Flächennutzungsplan der Stadt N1.

    Den Antrag der Beigeladenen gerichtet auf Abänderung des stattgebenden Eilbeschlusses 4 L 297/16 hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 9. August 2017 (4 L 1874/17) abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde der Beigeladenen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 21. September 2017 (8 B 1045/17) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird ergänzend auf die Gerichtsakten 4 K 459/16, 4 L 297/16 sowie 4 L 1874/17 nebst Beiakten Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 8 B 1045/17

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Wiederherstellung der

    Die zulässige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017, mit dem dieses ihren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestellten Antrag, den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - insoweit abzuändern, dass von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Genehmigungsbescheid vom 9. Februar 2016 die WEA 09 ausgenommen wird, hilfsweise, dass von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der ganztätige Betrieb der WEA 09 zwischen Anfang Oktober und Ende Februar sowie der Betrieb von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zwischen Anfang März und Ende September ausgenommen wird, hat keinen Erfolg.

    Dies folgt insbesondere nicht daraus, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - nur bauplanerische Aspekte behandelt hat.

    Das Verwaltungsgericht hat darauf abgestellt, dass die von der Beigeladenen geltend gemachten wirtschaftlichen Erwägungen einschließlich befürchteter Schäden an der WEA 09 entscheidend darauf beruhten, dass die Beigeladene die Errichtung dieser Anlage unter Missachtung der durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - wiederhergestellten aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers betrieben habe.

  • VG Minden, 13.12.2021 - 9 L 760/21

    Eilantrag gegen die Errichtung einer Pferdepension

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, juris, Rn. 8; VG Köln, Beschluss vom 9. September 2021 - 2 L 1264/21 -, juris, Rn. 53 ff., jeweils mit Verweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drs 18/9526, S. 32; s.a. VG Arnsberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 -, juris, Rn. 45.
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte und dem Antragsteller auch insoweit ein umfassendes Rügerecht zubilligen würde, indem § 2 Abs. 1 und 5 UmwRG mit Blick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts europarechtskonform weit auszulegen sei (vgl. so VG Arnsberg, Beschl. v. 27.7.2016 - 4 L 297/16 -, Rn. 29 ff.; offengelassen VG Aachen, Beschl. v. 2.9.2016 - 6 L 38/16 -, Rn. 22 f.), führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2022 - 22 B 1269/22
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2016 - 4 L 297/16 - wird geändert.
  • VG Arnsberg, 17.10.2016 - 4 L 756/16
    Dazu hat die Kammer in ihrem Beschluss 4 L 297/16 vom 27. Juli 2016 bereits eingehend ausgeführt:.
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