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   VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08.PVL   

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https://dejure.org/2008,15835
VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08.PVL (https://dejure.org/2008,15835)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 20 K 1860/08.PVL (https://dejure.org/2008,15835)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 20 K 1860/08.PVL (https://dejure.org/2008,15835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vorstandsmitglieds der Personalvertretung auf Freistellung; Freistellung eines Mitgliedes des Personalrats von seiner dienstlichen Tätigkeit; Vorstand des Personalrats als geschäftsführendes Kollegialorgan; Auslegung der neu gefassten Bestimmungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Mit dieser Frage hat sich der Senat im Beschluß vom 17. Januar 1969 (BVerwGE 31, 192) befaßt und ausgeführt, daß dem Personalrat in diesem Fall ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der frei von starren Regeln, wie z.B. der Gruppenstärke, ist.

    Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6).

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Selbst wenn zur Freistellung bereits Gruppenvorstandsmitglieder vorhanden sind, kann der Personalrat sie bei seinen Freistellungsvorschlägen übergehen und nach § 33 BPersVG zugewählte Vorstandsmitglieder berücksichtigen, wenn, wie die Rechtsprechung bereits unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 ausgesprochen hat (BVerwGE 16, 12 [14]), stichhaltige Gründe, die im Bereicht sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies fordern und rechtfertigen.
  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteile vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE) 1, 299 und vom 16. Februar 1983 - 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 -, BVerfGE 62, 1; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 8. April 2004 - 2 B 28.04 -.
  • VG Arnsberg, 12.06.2008 - 20 L 390/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der beigezogenen Vorgänge des Beteiligten zu 1 und der Gerichtsakte 20 L 390/08.PVL Bezug genommen.
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6).
  • BVerwG, 24.10.1957 - II CO 7.57

    Bestimmung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6).
  • BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Soweit es sich um die nach § 33 BPersVG (= § 32 PersVG 1955) erweiterten Vorstände handelt, die neben den von den Gruppen gewählten Vorstandsmitgliedern auch zwei vom Personalrat zugewählte Mitglieder umfassen, hat die Rechtsprechung nicht nur bei der Bestimmung der Stellvertreter des Vorsitzenden, sondern auch bei der Freistellung die Auffassung vertreten, daß in erster Linie die von den Gruppen in den Vorstand gewählten Mitglieder für eine Freistellung vorzuschlagen sind (BVerwGE 5, 118; 5, 263; 5, 309; 7, 197; 31, 192; Beschluß vom 16. Juli 1975 - BVerwG 7 P 2.75 - Buchholz 238.3 § 42 PersVG Nr. 6).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75

    Freistellung für die Tätigkeit im Bezirkspersonalrat - Interessenwahrnehmung der

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    Wie der Senat mit Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwGE 54, 323 - entschieden hat, ist grundsätzlich das Gruppenvorstandsmitglied zu dieser Vertretung berufen.
  • BVerwG, 08.04.2004 - 2 B 28.04

    Bedeutung des Fehlens einer gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Anwendbarkeit

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.07.2008 - 20 K 1860/08
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteile vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE) 1, 299 und vom 16. Februar 1983 - 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 -, BVerfGE 62, 1; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 8. April 2004 - 2 B 28.04 -.
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 19.76

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern - Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder -

  • Drs-Bund, 15.08.1972 - BT-Drs VI/3721
  • BVerwG, 16.07.1975 - 7 P 2.75

    Freistellung von Personalratsmitgliedern - Listenschutz - Beschlußfassung

  • VG Arnsberg, 12.06.2008 - 20 L 390/08
    Der Beteiligte zu 1 wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, den Antragsteller dem Beteiligten zu 2 für eine Freistellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren - 20 K 1860/08.PVL - vorzuschlagen.
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