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   VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052   

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https://dejure.org/2009,73198
VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052 (https://dejure.org/2009,73198)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052 (https://dejure.org/2009,73198)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - Au 2 K 08.1052 (https://dejure.org/2009,73198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mindestverweildauer für die Berücksichtung des letzten Amts bei der Berechnung der Versorgungsbezüge;Einberechnung der Zeit tatsächlicher Wahrnehmung höherwertiger Funktionen des später übertragenen Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
    Das Bundesverfassungsgericht erachtete im Beschluss vom 17. Juli 1982 (BVerfGE 61, 43) die Verlängerung der Mindestverweildauer als verfassungsrechtlich zulässig, stellte jedoch ausdrücklich klar, dass sich eine Erstreckung der Frist über zwei Jahre hinaus nicht rechtfertigen ließe.

    Mit der hier fraglichen Anrechnungsvorschrift setzte sich das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 7. Juli 1982 (BVerfGE 61, 43, juris RdNr. 58) also - lediglich - insofern auseinander, als es diese - ebenso wie andere Ausnahmetatbestände von der Mindestverweildauer - auf eine Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG prüfte.

    Die Verlängerung der Wartefrist über eine Spanne von zwei Jahren hinaus bedeutet - insbesondere auch in Verbindung mit der Einschränkung der Berücksichtigung von Zeiten, in denen das höherwertige Amt tatsächlich ausgeübt worden ist - somit eine grundlegende Veränderung, die sich nicht mehr als bloße Modifizierung der bisher anerkannten Einschränkung des hergebrachten Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt erklären lässt, sondern die Preisgabe des Prinzips amtsgemäßer Versorgung bedeutet (vgl. BVerfGE 61, 43 ).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass dem Gesetzgeber bei der Regelung des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit zuzusprechen ist, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkennt (vgl. BVerfG vom 7.7.1982 BVerfGE 61, 43, juris RdNr. 54 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
    Diese - den streitgegenständlichen Einzelfall entscheidende - verfassungsrechtliche Auffassung der Kammer ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren wichtigste Eckpunkte sich wie folgt darstellen: Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 GG gehört, dass Versorgungsbezüge eines Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge seines letzten Amtes berechnet werden (BVerfG vom 14.6.1960 BVerfGE 11, 203; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, RdNr. 3a zu § 5 BeamtVG m.w.N.).

    Die Einjahresfrist wurde allgemein als verfassungsgemäß erachtet (vgl. BVerfGE vom 14.6.1960, BVerfGE 11, 203).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
    Zur Begründung wurde angeführt, es sei nicht die Zweijahresfrist erfüllt worden, die sich aus § 5 Abs. 3 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) in der bis zum 31. Dezember 1998 gültigen Fassung und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 (2 BvL 11/04) ergebe.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
    Besetzungssperren und die Einführung von Bewährungszeiten vor der Übertragung von Beförderungsämtern führen vielfach dazu, dass der Beamte einen gehobenen Dienstposten zwar wahrnimmt, ihm jedoch das dazugehörige statusrechtliche Amt erst später übertragen wird (vgl. dazu BVerwGE 115, 58).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2007 - 3 LA 24/06

    Beamter; Versorgung; ruhegehaltsfähige Bezüge; Wartefrist

    Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
    Diese einfach-gesetzlichen Vorschriften, namentlich § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG, sind auch - entgegen der klägerischen Auffassung - verfassungsgemäß, wenngleich eine § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG a.F. entsprechende Anrechnung der Zeit der tatsächlichen Wahrnehmung höherwertiger Funktionen des später übertragenen Amtes nicht mehr vorgesehen ist (im Ergebnis ebenso VG Bayreuth vom 10.10.2008 Az. B 5 K 07.660, juris RdNr. 34; OVG Schleswig-Holstein vom 9.8.2007 Az. 3 LA 24/06, juris RdNr. 3; Stegmüller/Schmalhöfer/Bauer, BeamtVG, Erl. 7 zu § 5, Nr. 3.4.3.1).
  • VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 07.660

    Beamtenversorgung - Mindestwartefrist - Versorgungsabschlag bei Eintritt in den

    Auszug aus VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
    Diese einfach-gesetzlichen Vorschriften, namentlich § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG, sind auch - entgegen der klägerischen Auffassung - verfassungsgemäß, wenngleich eine § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG a.F. entsprechende Anrechnung der Zeit der tatsächlichen Wahrnehmung höherwertiger Funktionen des später übertragenen Amtes nicht mehr vorgesehen ist (im Ergebnis ebenso VG Bayreuth vom 10.10.2008 Az. B 5 K 07.660, juris RdNr. 34; OVG Schleswig-Holstein vom 9.8.2007 Az. 3 LA 24/06, juris RdNr. 3; Stegmüller/Schmalhöfer/Bauer, BeamtVG, Erl. 7 zu § 5, Nr. 3.4.3.1).
  • VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11

    Berechnung der Versorgungsbezüge: Versorgung aus dem letzten Amt bei Wahrnehmung

    So im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2012 -3 BV 08.1947-, sowie ihm folgend VG Neustadt, Urteil vom 26.09.2012 -1 K 463/12.NW-; ferner VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2009 -Au 2 K 08.1052-; alle Entscheidungen veröffentlicht in juris.

    VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2009, a.a.O..

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