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   VG Augsburg, 03.05.2011 - Au 1 K 11.368   

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VG Augsburg, 03.05.2011 - Au 1 K 11.368 (https://dejure.org/2011,62019)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.05.2011 - Au 1 K 11.368 (https://dejure.org/2011,62019)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - Au 1 K 11.368 (https://dejure.org/2011,62019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herabstufung zur Regelausweisung wegen des Vorliegens eines besonderen Ausweisungsschutzes (Niederlassungserlaubnis);Ausnahmefall wegen Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft während der Haftzeit - bejaht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerwG vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2011 - Au 1 K 11.368
    Ausnahmefall wegen Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft während der Haftzeit - bejaht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerwG vom 23.10.2007 (Az. 1 C 10.07, BVerwGE 129, S. 367 ff.);.

    "Ausnahmefälle sind demgegenüber durch atypische Umstände gekennzeichnet, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen" (BVerwG vom 23.10.2007 Az. 1 C 10.07, BVerwGE 129, S. 367 ff., S. 372 zu RdNr. 23).

    Dabei ist nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts wegen der Bedeutung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und des Rechts auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK, BGBl. II 1952, S. 685, S. 953) ein Ausnahmefall von der Regelausweisung bereits dann zu bejahen, "wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O., RdNr. 24).

    Allerdings sind die durch die gesetzliche Regelbewertung für eine Ausweisung sprechenden Umstände nicht automatisch von derartigem Gewicht, dass nur die Ausweisung des Ausländers in Frage kommt (BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O., RdNr. 27).

    Aufgrund der Vorliegens eines Ausnahmefalls kann die Beklagte die Ausweisung des Klägers nur aufgrund einer Ermessensentscheidung verfügen (BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O., RdNr. 25).

    Die Beklagte hat nicht erkannt, dass ihr für die Entscheidung über die Ausweisung des Klägers Ermessen eingeräumt ist, das sie unter "Berücksichtigung aller Aspekte des jeweiligen Einzelfalls" und unter angemessener Gewichtung aller Umstände (BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O., RdNr. 25) auszuüben hat.

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2011 - Au 1 K 11.368
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2010 (Az. Rs. C-300/09 und Rs. C-301/09 - F. ... und I. ...; NVwZ 2011, S. 349 ff.) dargelegt, dass die in Art. 13 ARB 1/80 geregelte Stillhalteklausel nicht nur den in den Arbeitsmarkt integrierten türkischen Staatsangehörigen, sondern gerade die, die sich noch nicht auf eigene Rechte nach Art. 6 ARB 1/80 berufen können, vor weiteren Beschränkungen des Aufenthalts schützen soll (EuGH vom 9.12.2010 a.a.O., RdNr. 45).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; keine assoziationsrechtliche

    Auf seine hiergegen erhobene Klage hob das Verwaltungsgericht diesen Bescheid mit Urteil vom 3. Mai 2011 (Az. Au 1 K 11.368) auf, weil die Beklagte die im Fall des Klägers gebotene Ermessensentscheidung nicht getroffen habe.

    Der Kläger sei zwar 1993 mit ihrer Schwester verheiratet gewesen, diese Beziehung habe jedoch nur ein Jahr gehalten, danach sei der Kläger mit ihr (seiner jetzigen Ehefrau in Kempten) zusammen gewesen (vgl. S. 2 f. der Sitzungsniederschrift vom 3.5.2011, Bl. 132 f. der VG-Akte im Verfahren Au 1 K 11.368).

  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 1 K 11.1064

    Herabstufung einer Ist-Ausweisung zur Regelausweisung; Ausnahmefall wegen

    Die hiergegen erhobene Klage führte zur Aufhebung des Bescheids mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 3. Mai 2011 (Au 1 K 11.368).

    Zur näheren Begründung der rechtlichen Grundlagen der Ausweisung und des Vorliegens schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 3. Mai 2011 (Au 1 K 11.368) verwiesen, da die Sachlage insoweit unverändert ist und angesichts der Angaben des Klägers in der mündlichen Verhandlung weiterhin vom Fortbestand der Ehe ausgegangen werden kann.

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