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   VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100   

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https://dejure.org/2009,73468
VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100 (https://dejure.org/2009,73468)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - Au 1 K 08.100 (https://dejure.org/2009,73468)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - Au 1 K 08.100 (https://dejure.org/2009,73468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei leitungsgebundenen Anlagen eine Kombination aus Grundstücksfläche und Anzahl der zulässigen Vollgeschosse, ist der Begriff des Gebäudes im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 5 KAG weit zu verstehen und umfasst ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    a) Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet den Normgeber zur Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit der von ihm getroffenen Regelungen (zuletzt etwa BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Eine Regelung, die nur unter erheblichem Aufwand oder mit dem Wissen eines Experten verstanden werden kann, genügt dem Klarheitsgebot in solchen Fällen nicht (vgl. für den Fall der Verweisung BVerfGE 110, 33 ).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    a) Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet den Normgeber zur Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit der von ihm getroffenen Regelungen (zuletzt etwa BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 312/01
    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Die Privilegierung anschlussbedarfsloser Gebäude führt hier dazu, dass für ein Grundstück umso weniger Beitrag zu entrichten ist, je intensiver es durch anschlussbedarfslose Gebäude genutzt ist (so OVG Sachsen-Anhalt vom 6.12.2001 Az. 1 L 312/01, Rdnr. 41).
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.101

    Beitrag für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung; nichtiges

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.102

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.97

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.99

    Nichtigkeit einer Satzung wegen Nichteinhaltung der im Rechtssetzungsverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VGH Bayern, 19.02.2003 - 23 B 02.1109
    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Es bedarf vielmehr des Neuerlasses der gesamten ungültigen Satzung oder des gesamten ungültigen Satzungsteils (vgl. BayVGH vom 19.2.2003 Az. 23 B 02.1109, BayVBl. 2003, 435 , st. Rechtspr.).
  • VGH Bayern, 08.03.2006 - 23 B 05.2340

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen //

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
    Insofern bedürfte es auch keiner satzungsrechtlichen Erstattungsregelung (vgl. zum Maßstab der zulässigen Geschossfläche BayVGH vom 8.3.2006 Az. 23 B 05.2340, Rdnr. 21).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472

    Normenkontrolle; Herstellungsbeitrag für die öffentliche

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1678
  • VG Augsburg, 17.05.2011 - Au 1 K 10.1949

    Beitrag für gemeindliche Entwässerungseinrichtung; Vollgeschossmaßstab;

    Ein Bescheid vom 12. Februar 2007 über 43.980,30 EUR wurde mit Urteil vom 3. Juni 2009 (Au 1 K 08.100) aufgehoben, der Antrag auf Zulassung der Berufung hiergegen blieb ohne Erfolg (Beschluss des BayVGH vom 25.9.2009 Az. 20 ZB 09.1766).

    Auf die hierüber gefertigte Niederschrift wird Bezug genommen, ebenso auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch im Verfahren Au 1 K 08.100).

    Insoweit darf, da es sich um wortgleiche Satzungsregelungen handelt, auf die Ausführungen im rechtskräftigen Urteil der Kammer vom 3. Juni 2009 (Au 1 K 08.100) ab Seite 7 verwiesen werden.

    Dies kann anhand der anlässlich des Ortstermins vom 15. April 2009 im Verfahren Au 1 K 08.100 gefertigten Lichtbilder sowie der weiteren Pläne hinreichend sicher beurteilt werden.

    Ergänzend darf auch insoweit auf das Urteil der Kammer vom 3. Juni 2009 im Verfahren Au 1 K 08.100 (S. 16) Bezug genommen werden.

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 20 B 14.744

    Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung

    Wollte man aber der Sicht des Verwaltungsgerichts folgen, dass der Gebäudebegriff bei Maßstäben, die auf die zulässige Bebauung abstellen, von dem bauordnungsrechtlichen Gebäudebegriff abweicht (hierzu ausführlich Urteil des VG Augsburg v. 3.6.2009 - Au 1 K 08.100 - bei juris), so wäre die BS/EWS 2009 aus diesem Grund dennoch nicht in ihrem Beitragsteil nichtig.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.102

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.101
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.99
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.97
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
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