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   VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73471
VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98 (https://dejure.org/2009,73471)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - Au 1 K 08.98 (https://dejure.org/2009,73471)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - Au 1 K 08.98 (https://dejure.org/2009,73471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei leitungsgebundenen Anlagen eine Kombination aus Grundstücksfläche und Anzahl der zulässigen Vollgeschosse, ist der Begriff des Gebäudes im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 5 KAG weit zu verstehen und umfasst ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    a) Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet den Normgeber zur Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit der von ihm getroffenen Regelungen (zuletzt etwa BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Eine Regelung, die nur unter erheblichem Aufwand oder mit dem Wissen eines Experten verstanden werden kann, genügt dem Klarheitsgebot in solchen Fällen nicht (vgl. für den Fall der Verweisung BVerfGE 110, 33 ).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    a) Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet den Normgeber zur Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit der von ihm getroffenen Regelungen (zuletzt etwa BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 312/01
    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Die Privilegierung anschlussbedarfsloser Gebäude führt hier dazu, dass für ein Grundstück umso weniger Beitrag zu entrichten ist, je intensiver es durch anschlussbedarfslose Gebäude genutzt ist (so OVG Sachsen-Anhalt vom 6.12.2001 Az. 1 L 312/01, Rdnr. 41).
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.101

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.102

    Nichtigkeit einer Satzung wegen Nichteinhaltung der im Rechtssetzungsverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.97
    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.99

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen //

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VGH Bayern, 19.02.2003 - 23 B 02.1109

    Normenkontrolle; Herstellungsbeitrag für die öffentliche

    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Es bedarf vielmehr des Neuerlasses der gesamten ungültigen Satzung oder des gesamten ungültigen Satzungsteils (vgl. BayVGH vom 19.2.2003 Az. 23 B 02.1109, BayVBl. 2003, 435 , st. Rechtspr.).
  • VGH Bayern, 08.03.2006 - 23 B 05.2340
    Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
    Insofern bedürfte es auch keiner satzungsrechtlichen Erstattungsregelung (vgl. zum Maßstab der zulässigen Geschossfläche BayVGH vom 8.3.2006 Az. 23 B 05.2340, Rdnr. 21).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1678
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.102

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.101

    Beitrag für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung; nichtiges

    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100

    1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei

    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.99
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
  • VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.97
    Wie sich im vorliegenden Verfahren und den weiteren anhängig gewordenen fünf Klageverfahren (Au 1 K 08.97, Au 1 K 08.98, Au 1 K 08.99, Au 1 K 08.100, Au 1 K 08.101 und Au 1 K 08.102) gezeigt hat, war der Beklagte war auf Anfrage der Kammer in der Lage, innerhalb weniger Stunden die Grundflächen sämtlicher baulicher Anlagen im oben dargelegten Sinn anhand von GIS-Ausdrucken und Bauplänen zu ermitteln.
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