Rechtsprechung
VG Augsburg, 03.12.2008 - Au 4 K 08.1473 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,73152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Mobilfunkanlage auf Sparkassengebäude in allgemeinem Wohngebiet;Klagebefugnis eines Eigentümers, dessen Grundstück in einem reinen Wohngebiet liegt und nicht an das Grundstück der Mobilfunkanlage angrenzt (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2008 - Au 4 K 08.1473
Diese Eigentümer haben Anspruch auf Erhaltung der vorgesehenen Art der Nutzung (sogenannter "Gebietserhaltungsanspruch" (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151 ff)) und zwar grundsätzlich unabhängig von der Entfernung zwischen den Grundstücken und einer konkreten Beeinträchtigung, die durch eine gebietsfremde Nutzung eintreten würde (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 15. Aufl., § 42 Anm. 99). - VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 4 K 07.1638
Mobilfunksendeanlage auf Sparkassengebäude; Ausnahme von Festsetzungen des …
Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2008 - Au 4 K 08.1473
Eine dagegen zum Verwaltungsgericht Augsburg eingereichte Klage der Sparkasse wurde am 2. April 2008 (Az. Au 4 K 07.1638) wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen.