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   VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694   

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VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694 (https://dejure.org/2013,16958)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - Au 5 K 12.694 (https://dejure.org/2013,16958)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - Au 5 K 12.694 (https://dejure.org/2013,16958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Drittanfechtungsklage; Bauvorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Innenbereich; wechselseitiger Abstandsflächenverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454

    Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Ob sich ein Vorhaben in jeder Beziehung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist insoweit keine unter dem Gesichtspunkt des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes zu berücksichtigende Frage (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris).

    Für die Annahme einer "erdrückenden" Wirkung eines Nachbargebäudes ist jedoch kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als das betroffene Gebäude, wobei dies insbesondere dann gilt, wenn beide Gebäude im dicht bebauten städtischen Bereich liegen (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris).

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Überdies dürfte vorliegend die für die Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; B.v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris) auf Grund der Lage des Baugrundstücks im dicht bebauten innerstädtischen Bereich gegeben sein (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris).

    Die Eigentümer der im Bauquartier befindlichen Grundstücke haben insoweit unter Verzicht auf die Einhaltung von Gebäudeabständen eine enge Wechselbeziehung geschaffen, die jeden Grundeigentümer zugleich begünstigt und belastet (BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris).

  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Eine Rechtsverletzung des Dritten ist erst zu bejahen, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung etwa in Form einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht; nur dann kann eine qualifizierte und individualisierte Betroffenheit des Nachbarn ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/87 - BVBl 1981, 928; BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris).

    Das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ebenso wie in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme gibt dem Nachbarn nämlich nicht das Recht, von jeglicher Beeinträchtigung der Licht- und Luftverhältnisse oder der Verschlechterung von Sichtachsen von seinem Grundstück aus verschont zu bleiben (BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris).

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Grundsätzlich relevanter Bereich zur Bestimmung der näheren Umgebung ist das maßgebliche Straßengeviert und die gegenüberliegende Bebauung (BayVGH, B.v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris).

    Die Kläger können sich auch nicht auf eine Verletzung der Vorschrift über das Maß der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - ju-ris), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen berufen, da diese Regelungen grundsätzlich nicht in der Lage sind, den Klägern Drittschutz zu vermitteln.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Eine baurechtliche Nachbarklage kann dann Erfolg haben, wenn ein Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - IV C 22.75 - BayVBl 1977, 639 ff.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Maßgeblich für die Frage des Einfügens in die nähere Umgebung ist dabei der Bereich, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit dieser seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 20.8.1998 - 4 B 89/98 - NVwZ-RR 1999, 105; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 34 Rn. 13; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: September 2012, § 34 Rn. 36).
  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 1.87
    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Eine Rechtsverletzung des Dritten ist erst zu bejahen, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung etwa in Form einer "abriegelnden" oder "erdrückenden" Wirkung ausgeht; nur dann kann eine qualifizierte und individualisierte Betroffenheit des Nachbarn ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/87 - BVBl 1981, 928; BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Die Klägerin zu 1 kann sich deshalb mit Rücksicht auf den das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben auf die Nichteinhaltung von Abstandsflächen durch das Bauvorhaben der Beigeladenen nicht berufen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - DVBl 1994, 284 ff.; BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 14 CS 11.814 - juris).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Maßgeblich für die Frage des Einfügens in die nähere Umgebung ist dabei der Bereich, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit dieser seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 20.8.1998 - 4 B 89/98 - NVwZ-RR 1999, 105; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 34 Rn. 13; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: September 2012, § 34 Rn. 36).
  • VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 5 S 09.1343

    Überschreitung der Abstandsfläche über die Straßenmitte hinaus durch Bauherrn und

    Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2013 - Au 5 K 12.694
    Nicht geeignet ist er jedoch, der Klägerin zu 1 weitergehende Rechte in Bezug auf die Verhinderung von Vorhaben auf benachbarten Grundstücken zuzubilligen (vgl. VG Augsburg, B.v. 29.9.2009 - Au 5 S 09.1343 - juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 14 CS 11.814

    Nachbarrechtsstreit; Abstandsflächen; kein Abwehranspruch des Nachbarn, der

  • VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817
  • BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11

    Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise

  • VG Berlin, 23.04.2019 - 19 K 304.16

    Klage gegen einen Baulastenverzicht

    Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde wegen eines eventuellen Verstoßes gegen aktuell geltendes Recht (bauaufsichtliche Eingriffsmaßnahmen) sind aufgrund des Bestandsschutzes daher ausgeschlossen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - VG Au 5 K 12.694 -, juris Rn. 41).
  • VG Augsburg, 27.08.2013 - Au 5 S 13.933

    Nachbarantrag gegen eine Asylbewerberunterkunft; Gebiet sui generis; Anlage für

    Sie ist vielmehr unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung daran gehindert, die Verletzung des Grenzabstandes zu rügen, sofern die Verletzung der Mindestabstandsflächen durch das streitgegenständliche Bauvorhaben und die Nachbargebäude in etwa gleichwertig sind (vgl. VG Augsburg, U.v. 4.7.2013 - Au 5 K 12.694 - juris - Rn. 39; BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 14 CS 11.814 - juris; BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - DVBl 1994, 284 ff.).
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