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   VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750   

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VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750 (https://dejure.org/2012,29236)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.09.2012 - Au 2 E 12.750 (https://dejure.org/2012,29236)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. September 2012 - Au 2 E 12.750 (https://dejure.org/2012,29236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts ...; Konkurrenz von Bewerbern in unterschiedlichen Statusämtern; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Anforderungsprofil; Binnendifferenzierung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 24.4.2009 Az. 3 CE 08.3152 Rdnr. 30) bei Konkurrenten, die sich nicht im gleichen Statusamt befinden, ein "Rückstand" beim Statusamt ggf. durch ein besseres Beurteilungsprädikat ausgeglichen bzw. kompensiert oder der im höheren Statusamt befindliche Konkurrent sogar "überholt" werden, sofern dabei auf leistungsbezogene Kriterien abgestellt wird.

    Vielmehr ist bei der entsprechenden Prüfung, jedenfalls dann, wenn die aktuellen (und nicht frühere) Beurteilungen betroffen sind, jeweils die Beurteilung in ihrer Gesamtheit in den Blick zu nehmen; dabei sind gegebenenfalls auch Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung heranzuziehen, die im Hinblick auf die beschreibenden Kriterien des Anforderungsprofils nach der Stellenausschreibung und gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Verwendungsvermerks zu gewichten sind (vgl. BayVGH vom 24.4.2009 a.a.O. Rdnr. 39).

    Diese Einschätzung kann im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des BayVGH (B. vom 24.4.2009, a.a.O.), der sich die Kammer anschließt, nicht beanstandet werden.

    Um bei diesem Gleichstand feststellen zu können, welcher der Bewerber sich für die Besetzung der Stelle besser eignet, waren die aktuellen dienstlichen Beurteilungen in ihrer Gesamtheit in den Blick zu nehmen; dabei waren die Einzelmerkmale der Beurteilungen heranzuziehen und gegebenenfalls vorhandene Verwendungsvermerke zu berücksichtigen (BayVGH vom 24.4.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Bei einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil handelt es sich um ein Kriterium, das einen Beurteilungsvorsprung ausgleichen kann (vgl. BayVGH vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274 Rdn. 68; vgl. auch VGH BW vom 7.12.2010, Az. 4 S 2057/10 ).

    So hat der BayVGH unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilungen die Annahme einer Kompensation, also eines Aufschließens des jeweils formal in der ungünstigeren Position befindlichen Konkurrenten, für rechtlich zulässig erachtet bei einem Vorsprung des Antragsstellers in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand bei den Prädikaten (Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274) bzw. um eine Stufe bei einem Vorsprung des Beigeladenen im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 1.2.2008, Az. 3 CE 07.3227), bei einem Vorsprung des Beigeladenen in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand der Prädikate (Beschluss vom 19.2.2009, Az. 3 CE 08.3027) oder einem Gleichstand in den Besoldungsgruppen und einem Vorsprung des Antragstellers im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050; jeweils zitiert nach ).

    Dann kann ein Vergleich der Bewerber anhand der spezifisch auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungen des beschreibenden Anforderungsprofils, bei dem z.B. auf die jeweils in den entsprechenden Beurteilungsmerkmalen erzielten Bewertungen abgestellt werden kann (sog. "Binnendifferenzierung"), einen Gleichstand oder sogar einen Vorsprung des zunächst zurückliegenden Bewerbers ergeben (BayVGH vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274 Rdnr. 68).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft und die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen (Hilfskriterien) treffen (vgl. BVerwG vom 27.2.2003, BayVBl 2003, 693).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 19.12.2002 Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003 Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897

    Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Dem einstweiligen Charakter des Verfahrens war durch Halbierung des Streitwerts der Hauptsache Rechnung zu tragen (vgl. BayVGH vom 16.8.2011 Az. 3 CE 11.897 RdNr. 56).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Dass der Dienstherr die gerichtsverwaltende Tätigkeit innerhalb des Anforderungsprofils der Vizepräsidententätigkeit für bedeutsamer als die richterliche Tätigkeit angesehen hat, dürfte von seinem Einschätzungsspielraum gedeckt sein (vgl. BVerfG vom 26.11.2010, BayVBl 2011, 268 zum Anforderungsprofil für den Vizepräsidenten eines oberen Landesgerichts in Hessen).
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879

    Beamtenrecht

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamten- bzw. Richterstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 215; vom 30.9.2009 Az. 3 CE 09.1879).
  • VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227

    Dienstpostenbesetzung (Konrektorenstelle der BesGr. A 13); aktuelle Beurteilungen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    So hat der BayVGH unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilungen die Annahme einer Kompensation, also eines Aufschließens des jeweils formal in der ungünstigeren Position befindlichen Konkurrenten, für rechtlich zulässig erachtet bei einem Vorsprung des Antragsstellers in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand bei den Prädikaten (Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274) bzw. um eine Stufe bei einem Vorsprung des Beigeladenen im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 1.2.2008, Az. 3 CE 07.3227), bei einem Vorsprung des Beigeladenen in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand der Prädikate (Beschluss vom 19.2.2009, Az. 3 CE 08.3027) oder einem Gleichstand in den Besoldungsgruppen und einem Vorsprung des Antragstellers im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050; jeweils zitiert nach ).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 3 CE 08.3027

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    So hat der BayVGH unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilungen die Annahme einer Kompensation, also eines Aufschließens des jeweils formal in der ungünstigeren Position befindlichen Konkurrenten, für rechtlich zulässig erachtet bei einem Vorsprung des Antragsstellers in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand bei den Prädikaten (Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274) bzw. um eine Stufe bei einem Vorsprung des Beigeladenen im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 1.2.2008, Az. 3 CE 07.3227), bei einem Vorsprung des Beigeladenen in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand der Prädikate (Beschluss vom 19.2.2009, Az. 3 CE 08.3027) oder einem Gleichstand in den Besoldungsgruppen und einem Vorsprung des Antragstellers im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050; jeweils zitiert nach ).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamten- bzw. Richterstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 215; vom 30.9.2009 Az. 3 CE 09.1879).
  • VGH Bayern, 08.08.2007 - 3 CE 07.1050
    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750
    So hat der BayVGH unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilungen die Annahme einer Kompensation, also eines Aufschließens des jeweils formal in der ungünstigeren Position befindlichen Konkurrenten, für rechtlich zulässig erachtet bei einem Vorsprung des Antragsstellers in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand bei den Prädikaten (Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274) bzw. um eine Stufe bei einem Vorsprung des Beigeladenen im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 1.2.2008, Az. 3 CE 07.3227), bei einem Vorsprung des Beigeladenen in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand der Prädikate (Beschluss vom 19.2.2009, Az. 3 CE 08.3027) oder einem Gleichstand in den Besoldungsgruppen und einem Vorsprung des Antragstellers im Prädikat um einen Punkt (Beschluss vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050; jeweils zitiert nach ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 2 E 14.1532

    Recht der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst

    Dabei war nicht von Bedeutung, dass die außerordentliche dienstliche Beurteilung des Antragstellers vom 20. Februar 2013 ursprünglich nicht aus Anlass seiner Bewerbung um die hier streitgegenständliche Stelle, sondern um die Stelle des Präsidenten des Landgerichts ... erstellt worden war (vgl. VG Augsburg, B.v. 5.9.2012 - Au 2 E 12.750 - juris Rn. 25).

    Dies schließt es allerdings nicht von vorne herein aus, dass ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BayVGH, B.v. 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 30; B.v. 8.8.2007 - 3 CE 07.1050 - juris Rn. 33; VG Augsburg, B.v. 5.9.2012 - Au 2 E 12.750 - juris Rn. 19).

  • VG München, 17.10.2014 - M 5 E 14.3188

    Dienstpostenbesetzung; Direktor eines Amtsgerichts; dienstliche Beurteilung;

    Die allgemein gehaltene Verweisung auf das angesprochene Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts lässt nicht erkennen, inwieweit sich das Staatsministerium die dortigen Überlegungen zur Besetzung des streitigen Dienstpostens zu eigen macht (vgl. VG München, U. v. 25.6.2013 - M 5 K 12.645; eine Bezugnahme für ausreichend erachtend VG Augsburg, B. v. 5.9.2012 - Au 2 E 12.750 - juris, Rn. 23).
  • VG Augsburg, 10.09.2014 - Au 2 E 14.769

    Recht der Landesbeamten

    Dies schließt es allerdings nicht von vorne herein aus, dass ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BayVGH, B.v. 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 30; B.v. 8.8.2007 - 3 CE 07.1050 - juris Rn. 33; VG Augsburg, B.v. 5.9.2012 - Au 2 E 12.750 - juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 18.07.2013 - Au 2 E 13.620

    Landesbeamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Rektorenstelle (A 14);

    Dies schließt es allerdings nicht von vorneherein aus, dass ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (BayVGH, B.v. 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 30; B.v. 8.8.2007 - 3 CE 07.1050 - juris Rn. 33; VG Augsburg, B.v. 5.9.2012 - Au 2 E 12.750 - juris Rn. 19).
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