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   VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581   

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https://dejure.org/2012,49000
VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581 (https://dejure.org/2012,49000)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.09.2012 - Au 6 K 12.581 (https://dejure.org/2012,49000)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. September 2012 - Au 6 K 12.581 (https://dejure.org/2012,49000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt ...; Ermessen des Satzungsgebers bei der Bestimmung des Gebührenmaßstabs; Personen- und Behältermaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
    Er kann je nach den konkreten Umständen eine Auswahl unter den verschiedensten Gebührenmodellen treffen, ohne dass sich aus dem Gleichheitsgrundsatz eine Präferenz für einen bestimmten Gebührenmaßstab ergibt (vgl. BVerwG vom 19.12.2007 Az. 7 BN 6/07 RdNr. 7; vom 20.12.2000 Az. 11 C 7/00 RdNr.30).

    Das Entscheidungsermessen kann von Praktikabilitätserwägungen geleitet sein, die dadurch entstehenden Ungenauigkeiten sind hinzunehmen (BVerwG vom 19.12.2007 a.a.O. RdNr. 8).

    Eine zusätzliche Differenzierung zwischen einzelnen Gewerbezweigen, der Betriebsgröße oder der im Rahmen des Betriebes beschäftigten Personen, wie vom Bevollmächtigten des Klägers gefordert, ist rechtlich nicht geboten (BVerwG vom 19.12.2007 a.a.O. RdNr. 9).

  • VG Augsburg, 22.09.2004 - Au 5 K 02.456
    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
    Das Äquivalenzprinzip ist dann nicht verletzt, wenn der Wahrscheinlichkeitsmaßstab zwar nicht in jedem Einzelfall, wohl aber im Regelfall zu angemessenen Ergebnissen führt (s.a. VG Augsburg v. 22.9.2004 Az. Au 5 K 02.456 RdNr. 31).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
    Er kann je nach den konkreten Umständen eine Auswahl unter den verschiedensten Gebührenmodellen treffen, ohne dass sich aus dem Gleichheitsgrundsatz eine Präferenz für einen bestimmten Gebührenmaßstab ergibt (vgl. BVerwG vom 19.12.2007 Az. 7 BN 6/07 RdNr. 7; vom 20.12.2000 Az. 11 C 7/00 RdNr.30).
  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
    Das würde dazu führen, dass die durch jeden Anschluss bedingten, insoweit weitgehend gleichen Vorhaltekosten nur nach dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung unterschiedlich verteilt werden (Thüringer OVG vom 16.02.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 100).
  • VG Ansbach, 01.06.2011 - AN 11 K 10.00646

    Rechtsschutz gegen Abrechnungsbescheid; Gebührenmaßstab für Abfallentsorgung;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
    Zur Wahl stehen neben mengen- oder gewichtsorientierten auch personen-, haushalts- oder grundstücksbezogene Gebührenmaßstäbe (VG Ansbach vom 1.6.2011 Az. AN 11 K 10.00646, RdNr. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688

    Abfallgebühren, Gebührensätze, Nachkalkulation, Eigenkompostierer

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 6 K 12.581
    Es wird von der Rechtsprechung grundsätzlich auch nicht beanstandet, wenn in die Gebühr für die Restmülltonne auch andere Leistungen der Abfallentsorgung, wie z.B. die Entsorgung von Papier oder Biomüll, Sperrmüll oder der Betrieb von Altglas- oder Altpapiercontainern, Gartenabfall-Kompostierplätzen oder Recyclinghöfen mit einfließen (BayVGH vom 24.10.2002 Az. 4 B 98.688 RdNr.12 m.w.N.).
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