Rechtsprechung
VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 1 K 10.30294 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylantrag - Kongo; Keine Nachweise zur Luftwegeinreise; Unglaubwürdiger Vortrag zum Verfolgungsschicksal; Keine Gefahr politischer Verfolgung; Keine Abschiebungshindernisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 1 K 10.30294
Es darf jedoch insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 16.4.1985 Az. 9 C 109/84, BVerwGE 71, S. 180 ff.). - BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 1 K 10.30294
Daran kann er sich wegen erheblicher Widersprüche im Vorbringen des Asylsuchenden gehindert sehen, es sei denn, die Widersprüche und Unstimmigkeiten können überzeugend aufgelöst werden (siehe etwa BVerwG vom 21.7.1989 Az. 9 B 239.89 - ). - VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 63/08
Zur Frage einer extremen Gefahrenlage für Ausländer aus der Demokratischen …
Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 1 K 10.30294
Ihm drohen bei einer Rückkehr in den Kongo nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 14. Mai 2009 (S. 20 f) und den Feststellungen des VGH BW vom 19. Januar 2010 (A 5 S 63/08 [juris]) auch keine unmittelbare Gefahren für Leib oder Leben, die die Feststellung eines Abschiebungsverbots rechtfertigen könnten.
- VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 1 K 11.30507
Keine geeigneten neuen Beweismittel - Widerspruch zum Vortrag im Asylverfahren
Mit Urteil des VG Augsburg vom 7. Oktober 2010 wurde die dagegen erhobene Klage (Au 1 K 10.30294) abgewiesen.Auf die dabei gefertigte Niederschrift wird ebenso Bezug genommen wie auf den Inhalt der Gerichtsakte, der vorgelegten Behördenakten der Beklagten, sowie der beigezogenen Akten des Verfahrens Au 1 K 10.30294.
Mann musste diese Nummer im Kopf speichern."; "Beweise Nachweise", die vom Kläger im Verfahren Au 1 K 10.30294 am 1.10.2010 vorgelegt worden sind, Bl. 35 der GA).