Rechtsprechung
   VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,60411
VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279 (https://dejure.org/2011,60411)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279 (https://dejure.org/2011,60411)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. November 2011 - Au 5 K 10.30279 (https://dejure.org/2011,60411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,60411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Folgeantrag; Wiederaufgreifensgründe (verneint); Gruppenverfolgung für Sunniten (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Bei der Verfolgung einer nach gemeinsamen Merkmalen gekennzeichneten Gruppe von Menschen geht die Rechtsprechung von der Regelvermutung aus, dass jeder Gruppenangehörige als unmittelbar in seiner Person betroffen anzusehen ist, wenn nicht Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der einzelne Gruppenangehörige von der Verfolgung ausgenommen war (BVerwG vom 2.8.1993, EZAR 203 Nr. 1; BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, das heißt wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (zum Ganzen BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Diese Grundsätze, die für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, sind im Grundsatz auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243).

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 20 B 10.30316

    Irak; Folgeantrag; Gruppenverfolgung von Sunniten; Erhebliche Gefahr für Leib und

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Die Verfolgungshandlungen, denen der sunnitische Bevölkerungsteil tatsächlich ausgesetzt ist, weisen weder im Gesamtirak noch im Zentralirak, in dem der Kläger vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelebt haben dürfte, die für die Annahme einer Gruppenverfolgung notwendige Verfolgungsdichte auf (vgl. BayVGH vom 14.7.2011, Az. 20 B 10.30316; so für den Zentralirak und Bagdad, der Stadt in der der Kläger vor seiner Einreise in die Bundesrepublik gelebt hat, auch VGH BW vom 12.8.2010 Az. A 2 K 977/08; jeweils juris).

    Selbst wenn jedoch alle Opfer sunnitischen Glaubens wären und man davon ausginge, dass auf einen Toten vier Verletzte kommen (vgl. Lagebericht S. 15), läge die Wahrscheinlichkeit für Sunniten, Opfer eines Terroranschlages zu werden, für 2008 und 2009 jeweils im Promillebereich (zum Ganzen BayVGH vom 14.7.2010 Az. 20 B 10.30316; juris).

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Die Verfolgungsfurcht ist danach begründet, wenn dem Kläger bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles eine Verfolgung aus einem der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Kriterien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Heimatland zurückzukehren (vgl. BVerwG vom 7.10.1975, BVerwGE 49, 202 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Schutzbegehrens Ereignisse außerhalb des Geltungsbereichs des Asylverfahrensgesetzes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (vgl. BVerwG vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt lediglich darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr für den Antragsteller nicht oder nicht nur aus seinem persönlich erlittenen Schicksal, sondern aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden, der der Antragsteller angehört (BVerwG vom 30.10.1984, BVerwGE 70, 232 ff.).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris; VG Augsburg vom 9.9.2010, Az. Au 5 K 10.30172; juris).
  • BVerwG, 15.01.2001 - 9 B 475.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Der diesbezügliche Anspruch des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG vom 15.01.2001, Az.: 9 B 475.00; juris) ist durch die sachgerechte Ermessensbetätigung im angefochtenen Bescheid untergegangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10

    Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Die Verfolgungshandlungen, denen der sunnitische Bevölkerungsteil tatsächlich ausgesetzt ist, weisen weder im Gesamtirak noch im Zentralirak, in dem der Kläger vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gelebt haben dürfte, die für die Annahme einer Gruppenverfolgung notwendige Verfolgungsdichte auf (vgl. BayVGH vom 14.7.2011, Az. 20 B 10.30316; so für den Zentralirak und Bagdad, der Stadt in der der Kläger vor seiner Einreise in die Bundesrepublik gelebt hat, auch VGH BW vom 12.8.2010 Az. A 2 K 977/08; jeweils juris).
  • VG Augsburg, 09.09.2010 - Au 5 K 10.30172

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit; Kirkuk

    Auszug aus VG Augsburg, 07.11.2011 - Au 5 K 10.30279
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris; VG Augsburg vom 9.9.2010, Az. Au 5 K 10.30172; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht