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   VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604   

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VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604 (https://dejure.org/2010,68705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.12.2010 - Au 7 K 10.604 (https://dejure.org/2010,68705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - Au 7 K 10.604 (https://dejure.org/2010,68705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Konsum von Amphetamin; keine Maßgeblichkeit des analytischen Grenzwerts im Fahrerlaubnisrecht; keine Ausnahme von der Regelfallbewertung in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 30.05.2008 - 11 CS 08.127

    Fahrerlaubnisentziehung wegen des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Hierzu reicht bereits der einmalige Konsum einer solchen harten Droge aus, ohne dass es darauf ankäme, ob der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss des Betäubungsmittels am Straßenverkehr teilgenommen hat und ob er dabei fahruntüchtig war (allgemeine Auffassung, z.B. Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 2 StVG RdNr. 17; BayVGH vom 19.10.2010 11 CS 10.2330; vom 30.5.2008 11 CS 08.127).

    Es obliegt insoweit vielmehr dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. z.B. BayVGH vom 30.5.2008 11 CS 08.127; vom 31.5.2007 Az. 11 C 06.2695/11 CS 06.2694).

  • VGH Bayern, 19.10.2010 - 11 CS 10.2330

    Verlust der Fahreignung wegen Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist derjenige des Erlasses der letzten Behördenentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides der Regierung von ... vom 24. März 2010 (st.Rspr., z.B. BVerwG vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315; BayVGH vom 19.10.2010 11 CS 10.2330).

    Hierzu reicht bereits der einmalige Konsum einer solchen harten Droge aus, ohne dass es darauf ankäme, ob der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss des Betäubungsmittels am Straßenverkehr teilgenommen hat und ob er dabei fahruntüchtig war (allgemeine Auffassung, z.B. Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 2 StVG RdNr. 17; BayVGH vom 19.10.2010 11 CS 10.2330; vom 30.5.2008 11 CS 08.127).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 1 S 186.07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen sofort vollziehbare

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Kommt es aber nicht darauf an, ob eine Person während der Zeit, in der sie unter dem Einfluss "harter" Betäubungsmittel stand, überhaupt ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, so ist es auch unerheblich, wenn die Konzentration der Droge in ihrem Körper im Zeitraum der Verkehrsteilnahme so niedrig war, dass sich hieraus keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fahrtüchtigkeit ergeben konnten (vgl. BayVGH vom 4.10.2010 Az. 11 ZB 09.2973; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.5.2010 1 M 103/10; OVG Berlin-Brandenburg vom 15.2.2008 Az. OVG 1 S 186.07).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2010 - 1 M 103/10

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme harter Drogen hängt nicht von Erreichen

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Kommt es aber nicht darauf an, ob eine Person während der Zeit, in der sie unter dem Einfluss "harter" Betäubungsmittel stand, überhaupt ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, so ist es auch unerheblich, wenn die Konzentration der Droge in ihrem Körper im Zeitraum der Verkehrsteilnahme so niedrig war, dass sich hieraus keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fahrtüchtigkeit ergeben konnten (vgl. BayVGH vom 4.10.2010 Az. 11 ZB 09.2973; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.5.2010 1 M 103/10; OVG Berlin-Brandenburg vom 15.2.2008 Az. OVG 1 S 186.07).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Gemäß dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (BayVBl 2006, 18) darf die Behörde bis zum Ablauf eines Jahres nach Abstinenzbeginn ohne Sachverhaltsaufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen (sog. verfahrensrechtliche Ein-Jahres-Frist).
  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 11 CS 06.1264
    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Soweit der Kläger vortragen ließ, dass er ausweislich der Auskunft aus dem Verkehrszentralregister bislang nicht unter der Wirkung von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug geführt hat, rechtfertigt dies noch nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust beim Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. so ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006 Az. 11 CS 06.1264).
  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 11 C 06.2695

    Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Genuss von Methamphetamin

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Es obliegt insoweit vielmehr dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. z.B. BayVGH vom 30.5.2008 11 CS 08.127; vom 31.5.2007 Az. 11 C 06.2695/11 CS 06.2694).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550

    Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Der Streitwert wird unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss v. 23.11.2010 11 CS 10.2550) auf 12.500,-- EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 1327, Abschnitt II. Nrn. 46.3, 46.5 und 46.8).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist derjenige des Erlasses der letzten Behördenentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides der Regierung von ... vom 24. März 2010 (st.Rspr., z.B. BVerwG vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315; BayVGH vom 19.10.2010 11 CS 10.2330).
  • VGH Bayern, 04.10.2010 - 11 ZB 09.2973

    Nachweis von 10 ng/ml Amphetamin im Blut

    Auszug aus VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604
    Kommt es aber nicht darauf an, ob eine Person während der Zeit, in der sie unter dem Einfluss "harter" Betäubungsmittel stand, überhaupt ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, so ist es auch unerheblich, wenn die Konzentration der Droge in ihrem Körper im Zeitraum der Verkehrsteilnahme so niedrig war, dass sich hieraus keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fahrtüchtigkeit ergeben konnten (vgl. BayVGH vom 4.10.2010 Az. 11 ZB 09.2973; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.5.2010 1 M 103/10; OVG Berlin-Brandenburg vom 15.2.2008 Az. OVG 1 S 186.07).
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