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   VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036   

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VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036 (https://dejure.org/2011,66318)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036 (https://dejure.org/2011,66318)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - Au 6 K 11.30036 (https://dejure.org/2011,66318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Syrischer Staatsangehöriger der Volkszugehörigkeit der Kurden; Streitigkeiten mit einer arabischen Familie um einen Granatapfelgarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Yeziden unterliegen in Syrien aber keiner unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung (vgl. OVG Magdeburg vom 30.1.2008, Az. 3 L 75/06, juris, RdNrn. 51 f. m.w.N.), zumal der laizistische syrische Staat, dessen Führung sich aus Mitgliedern der religiösen Minderheit der Aleviten zusammensetzt, nicht zuletzt im eigenen Interesse gegenüber (religiösen) Minderheiten eine "Politik der langen Leine" betreibt und dabei den religiösen Minderheiten einschließlich der Yeziden einen weiten Freiraum gewährt.

    Sie stehen in der Provinz Hassake, die zu den ärmsten und am wenigsten entwickelten Gebieten Syriens gehört, in einem wirtschaftlich motivierten Verdrängungswettbewerb mit anderen ethnisch-religiösen Gruppen, der vor allem zu ihren Lasten geht und in eine starke Abwanderungstendenz der Yeziden mündet (vgl. OVG Magdeburg vom 30.1.2008, Az. 3 L 75/06, juris, RdNrn. 58 ff. m.w.N.),.

    Selbst soweit Yeziden wegen der angespannten Situation zwischen Moslems und Yeziden in der Provinz Hassake Belästigungen und Benachteiligungen oberhalb der Schwelle der asylrechtlichen Relevanz drohten, können Yeziden jedoch vor ethnisch-religiös motivierten Übergriffen arabischer Moslems zumindest im Afrin-Gebiet hinreichende Sicherheit finden (vgl. OVG Magdeburg vom 30.1.2008, Az. 3 L 75/06, juris, RdNrn. 89 ff. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Wie Kurden würden auch die auf bis zu 12.000 Personen geschätzten Yeziden behandelt, die sowohl aus muslimischen als auch aus christlichen Kreisen Vorurteilen als "Teufelsanbeter" unterlägen (Auswärtiges Amt, Lagebericht Syrien vom 27.9.2010, S. 11; auch OVG Lüneburg vom 24.3.2009, Az. 2 LB 643/07, juris, RdNr. 78 m.w.N.).

    Allerdings unterliegt Blutrache - anders als "Ehrenmorde" im familiären Umfeld - in Syrien staatlicher Sanktion und kann auch nach der Neuregelung des § 60 Abs. 1 AufenthG angesichts der Schutzbereitschaft des syrischen Staates keine Flüchtlingseigenschaft begründen (vgl. OVG Lüneburg vom 24.3.2009, Az. 2 LB 643/07, juris, RdNr. 54 m.w.N.).

    Vollzogene Blutrachedelikte sind daher in Syrien äußerst selten (so OVG Lüneburg vom 24.3.2009, Az. 2 LB 643/07, juris, RdNr. 54 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Die dargelegte Rechtsauffassung ergibt sich nunmehr auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 - BVerwG 10 C 8.07 - (vgl. Pressemitteilung vom selben Tag).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Nach § 60 Abs. 7 S. 2, Abs. 11 AufenthG i. V. m. Art. 15 lit. c RL 2004/83/EG als vor § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG vorrangiger Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, Az. 10 C 43/07, juris, RdNrn. 13 ff.) ist von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abzusehen, wenn er dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt wäre.
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Das bedeutet nicht, dass im Fall der Abschiebung Tod oder schwerste Verletzungen sofort eintreten müssen, sondern auch, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (so BayVGH vom 3.2.2011, Az. 13a B 10.30394, Urteilsabdruck, RdNr. 31 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG).
  • BVerwG, 10.09.1999 - 9 B 7.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage der politischen

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Nach der Rechtsprechung sind die die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verbundenen Sanktionen nicht schlechthin eine politische Verfolgung, sondern nur, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die dadurch gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals getroffen werden sollen (vgl. BVerwG vom 10.9.1999, Az. 9 B 7/99, juris, RdNr. 3).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, S. 38).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036
    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, S. 38).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Wehrdienstentzug

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 09.12.2011 - Au 6 K 10.30653

    Staatenloser Kurde aus Syrien; Mitgliedschaft des Bruders in der Yeketi-Partei

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30333

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 25.10.2011 - Au 6 K 10.30447

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Yezide; Nötigung zu

    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • VG Augsburg, 23.02.2012 - Au 6 K 10.30657

    Asylbewerber aus Syrien

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 50).
  • VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 6 K 11.30037

    Syrischer Staatsangehöriger christlichen Glaubens; politische Verfolgung nicht

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 50).
  • VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 6 K 11.30018

    Syrischer Staatsangehöriger; kurdische Volkszugehörigkeit; politische Verfolgung

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 50).
  • VG Augsburg, 25.04.2013 - Au 1 E 13.345

    Einstweiliger Rechtsschutz; syrischer Staatsangehöriger; Vorliegen von

    Der Bescheid wurde hinsichtlich des Vorliegens von Abschiebungsverboten und der Abschiebungsandrohung durch Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Juni 2011 (Au 6 K 11.30036) aufgehoben.
  • VG Augsburg, 27.01.2012 - Au 6 K 10.30677

    Syrischer Asylbewerber; Folgeantrag; Änderung der Sachlage; politische Verfolgung

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 50).
  • VG Augsburg, 26.01.2012 - Au 6 K 10.30298

    Syrischer Asylbewerber; Nötigung zu Spionagetätigkeit

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 50).
  • VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 6 K 10.30408

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Darbietung eines

  • VG Augsburg, 21.12.2011 - Au 6 K 11.30112

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Festnahme durch die

  • VG Augsburg, 09.02.2012 - Au 6 K 10.30226

    Kurde aus Syrien; Staatenlosigkeit nicht glaubhaft gemacht; politische Verfolgung

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