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   VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475   

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VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475 (https://dejure.org/2011,60059)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475 (https://dejure.org/2011,60059)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - Au 5 K 09.1475 (https://dejure.org/2011,60059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsänderung in eine Schank- und Speisewirtschaft; faktisches Mischgebiet; Lärm- und Geruchsimmissionen; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Das Ausmaß der der Klägerin als Nachbar zumutbaren Lärmeinwirkungen bestimmt sich einerseits nach der Intensität und Charakteristik der Geräusche, zum anderen nach der gegebenen Situation, in der sich Lärmquelle und Immissionsort befinden (BVerwG vom 7.5.1996, Az. 1 C 10.95, NVwZ 1997, 276).

    Denn die von den Beigeladenen geplante Gaststätte stellt zweifellos eine Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG dar (vgl. BVerwG vom 7.5.1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 7 A 3852/06

    Bemessung der Wandhöhe bei Dachterrasse

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Sofern das konkrete Vorhaben in seiner konkreten Ausgestaltung Nachbarrechte nicht verletzt, ist der Verweis auf alternative Bauausführungen unzulässig (vgl. zum Ganzen OVG NRW vom 1.6.2007, Az: 7 A 3852/06; juris).
  • VG Ansbach, 20.04.2010 - AN 9 K 10.00110

    Nachbarklage

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Diese Verpflichtung ist jedoch nicht nachbarschützend, da sie ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient (VG Ansbach vom 20.4.2010, Az: An 9 K 10.00110; juris; BayVGH vom 4.9.1992 Az: 26 Cs 92.2170; Dirnberger in Simon/Busse BayBO, Stand März 2011 Rd.Nr. 284 zu Art. 66).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Wenn von einem anwaltlich vertretenden Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung jedoch nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen eventuell zu erwarten gewesen wäre, muss sich auch dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007, Az: 22 ZB 07.222).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität seiner Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind hierbei gegeneinander abzuwägen (BVerwG vom 5.8.1983, Az. 4 C 96.79; ).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Dass das mit Bescheid des Beklagten vom 9. September 2009 genehmigte Bauvorhaben im Verhältnis zu dem Vorhaben, die nach § 6 Abs. 2 BauNVO im faktischen Baugebiet generell bzw. ausnahmsweise zulässig sind und insoweit gerade die Eigenart des Baugebiets bestimmen, einen groben Missgriff darstellt (vgl. BVerwG vom 22.11.1984, Az. 4 B 244.84; ), ist nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die verletzte Norm zumindest auch dem Schutze der Nachbarn dient, also drittschützende Wirkung hat (vgl. BVerwG vom 6.10.1989, Az. 4 C 14.87; ).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Daneben sind bei der Frage der Zumutbarkeit der Lärmeinwirkungen auch wertende Gesichtspunkte als Kriterium heranzuziehen, darunter die der Sozialadäquanz und Akzeptanz der Geräusche in der Bevölkerung (vgl. BVerwG vom 24.4.1991, Az. 7 C 12.90, NVwZ 1991, 884).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Bei "faktischen" Baugebieten im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB ist der Gebietscharakter als unmittelbar nachbarschützend anzusehen (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, Az. 4 C 28/91, NJW 1994, 1546 f.).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1475
    Als "nähere Umgebung" ist dabei der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Bauvorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG vom 28.8.1998, NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2010 - 7 A 1186/08

    Baugenehmigung für die Nutzungserweiterung eines Vereinsheims zur Bewirtung

  • VGH Bayern, 02.02.2001 - 26 ZS 00.2347
  • BVerwG, 20.04.1998 - 4 B 22.98

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Grundstückseigentümer; Pächter.

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