Rechtsprechung
VG Augsburg, 09.08.2013 - Au 6 K 13.30063 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; libanesische Staatsangehörige; politische Verfolgung nicht glaubhaft gemacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2013 - Au 6 K 13.30063
Droht diese Gefahr nur in einem Teil seines Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfG, B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, S. 345 f.). - BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2013 - Au 6 K 13.30063
Da somit alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland entweder auf Grund ihrer Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften oder auf Grund der Anlage I zu § 26 a AsylVfG sichere Drittstaaten sind, hat jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist, den Ausschlussgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat verwirklicht (BVerwG, U.v. vom 7.11.1995 - InfAuslR 1996, 152). - BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2013 - Au 6 K 13.30063
Nach der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 29.6.1999 - 9 C 36/98; BayVGH, B.v. 16.2.2002 - 25 ZB 02.3003 und vom 2.4.2001 - 19 ZB 00.32067) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein. - VGH Bayern, 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2013 - Au 6 K 13.30063
Nach der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 29.6.1999 - 9 C 36/98; BayVGH, B.v. 16.2.2002 - 25 ZB 02.3003 und vom 2.4.2001 - 19 ZB 00.32067) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein.