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   VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090   

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VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090 (https://dejure.org/2013,14697)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090 (https://dejure.org/2013,14697)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - Au 5 K 13.30090 (https://dejure.org/2013,14697)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Bei der Verfolgung einer nach gemeinsamen Merkmalen gekennzeichneten Gruppe von Menschen geht die Rechtsprechung von der Regelvermutung aus, dass jeder Gruppenangehörige als unmittelbar in seiner Person betroffen anzusehen ist, wenn nicht Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der einzelne Gruppenangehörige von der Verfolgung ausgenommen war (BVerwG, U. v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - BayVBl 2009, 605 ff.).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O. ; BVerwG, U.v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, das heißt wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (zum Ganzen BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O.).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelnden Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - A 2 S 1150/04

    Zur Frage politischer Verfolgung von Jeziden im Irak wegen ihrer

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Unter Anwendung dieser Grundsätze steht zur Überzeugung des Gerichts in dem nach § 77 Abs. 1 AsylVfG für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung fest, dass eine Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak mangels ausreichender Verfolgungsdichte derzeit nicht gegeben ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 27.6.2011 - 20 ZB 11.30204; B.v. 15.6.2011 - 20 ZB 11.30175; B.v. 24.2.2011 - 13a ZB 10.30445; VGH BW, U.v. 16.1.2006 - A 2 S 1150/04 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Bei Rückkehr in den Heimatstaat muss ein Wiederaufleben der ursprünglichen Verfolgung oder eine gleichartige Verfolgung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, B.v. 2.7.1980 - 1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341 ff.).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Die Verfolgungsfurcht ist danach begründet, wenn der Klägerin bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles eine Verfolgung aus einem der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Kriterien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihr nicht zuzumuten ist, in ihr Heimatland zurückzukehren (vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1975 - I C 46.69 - BVerwGE 49, 202 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Schutzbegehrens Ereignisse außerhalb des Geltungsbereichs des Asylverfahrensgesetzes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.1977 - I C 33.71 - BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Dieser muss für seine Person eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung hegen (BVerwG, B.v. 17.1.1980 - 1 B 573/79 - Buchholz 402.24 zu § 28 AuslG Nr. 18).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt lediglich darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr für den Antragsteller nicht oder nicht nur aus seinem persönlich erlittenen Schicksal, sondern aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden, der der Antragsteller angehört (BVerwG, U.v. 30.10.1984 - 9 C 24/84 - BVerwGE 70, 232 ff.).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Lassen sich aber ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken diese sich nach diesem Maßstab zu Gunsten des Asylbewerbers aus (vgl. BVerwG, U.v. 18.2.1997 - 9 C 9/96 - BVerwGE 104, 99 ff.).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris; VG Augsburg vom 9.9.2010, Az. Au 5 K 10.30172; juris).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2013 - Au 5 K 13.30090
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG, U.v. 21.4.2009, a.a.O. ; BVerwG, U.v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - BVerwGE 126, 243 ff.).
  • VG Karlsruhe, 09.06.2010 - A 10 K 3473/09

    Asylrecht - Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak

  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 13a ZB 10.30445

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 20 ZB 11.30175

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint)

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • VG Augsburg, 09.09.2010 - Au 5 K 10.30172

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit; Kirkuk

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