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   VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513   

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VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513 (https://dejure.org/2011,60591)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513 (https://dejure.org/2011,60591)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - Au 5 K 10.30513 (https://dejure.org/2011,60591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; individuelles Verfolgungsschicksal (verneint); Gruppenverfolgung Yeziden (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Bei der Verfolgung einer nach gemeinsamen Merkmalen gekennzeichneten Gruppe von Menschen geht die Rechtsprechung von der Regelvermutung aus, dass jeder Gruppenangehörige als unmittelbar in seiner Person betroffen anzusehen ist, wenn nicht Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der einzelne Gruppenangehörige von der Verfolgung ausgenommen war (BVerwG vom 2.8.1993, EZAR 203 Nr. 1; BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, das heißt wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (zum Ganzen BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Diese Grundsätze, die für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, sind im Grundsatz auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243).

  • VG Augsburg, 09.09.2010 - Au 5 K 10.30172

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit; Kirkuk

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris; VG Augsburg vom 9.9.2010, Az. Au 5 K 10.30172; juris).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt lediglich darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr für den Antragsteller nicht oder nicht nur aus seinem persönlich erlittenen Schicksal, sondern aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden, der der Antragsteller angehört (BVerwG vom 30.10.1984, BVerwGE 70, 232 ff.).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Für eine größere Gruppe wie die der Yeziden im Irak, deren Zahl sich nach dem Lagebericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak vom 28. November 2010 (Stand: Oktober 2010) auf ca. 200.000 beläuft, hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verfolgungsdichte von etwa einem Drittel als im Ansatz für die Regelvermutung als ausreichend angesehen, die auf einer entsprechenden Tatsachengrundlage konkret belegt werden muss (BVerwG vom 30.4.1996, BVerwGE 101, 123).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris; VG Augsburg vom 9.9.2010, Az. Au 5 K 10.30172; juris).
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Auf Grund der Tatsache, dass insgesamt seit Frühsommer 2007 die Zahl der sicherheitsrechtlichen Vorfälle im Irak um ca. 80 % abgenommen hat, ist eine Gruppenverfolgung von Yeziden zum derzeitigen Zeitpunkt abzulehnen (so auch BayVGH vom 28.12.2010, Az. 13 A ZB 10.30400; BayVGH vom 27.6.2011, Az. 20 ZB 11.30204; jeweils juris).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

    Auszug aus VG Augsburg, 10.10.2011 - Au 5 K 10.30513
    Auf Grund der Tatsache, dass insgesamt seit Frühsommer 2007 die Zahl der sicherheitsrechtlichen Vorfälle im Irak um ca. 80 % abgenommen hat, ist eine Gruppenverfolgung von Yeziden zum derzeitigen Zeitpunkt abzulehnen (so auch BayVGH vom 28.12.2010, Az. 13 A ZB 10.30400; BayVGH vom 27.6.2011, Az. 20 ZB 11.30204; jeweils juris).
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