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VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080 |
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Büchergeld
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- BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81
Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …
Auszug aus VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080
Wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, begegnet es danach keinen rechtlichen Bedenken, wenn nur der Ehemann in Anspruch genommen wird, weil davon ausgegangen werden kann, dass er regelmäßig finanziell leistungsfähiger ist, als die Ehefrau und der Einzug der Abgabe damit gesicherter erscheint (BVerwG vom 29.9.1982, 8 C 138/81).Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, die Gründe für ihre Ermessensentscheidung im Bescheid darzulegen, weil diese ohne weiteres erkennbar waren (Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BaySchFG, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b KAG, § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO, BVerwG vom 29.9.1982, 8 C 138/81).
- VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05
Büchergeld
Auszug aus VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 19. April 2007 (BayVBl. 2007, 492) eingehend mit der Vereinbarkeit der Erhebung des Büchergeldes mit der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) auseinandergesetzt und diese Frage bejaht.Er hat dabei aber nicht darauf bestanden, dass in jedem Einzelfall ein Verwaltungsakt erlassen wird, sondern darauf hingewiesen, dass Ansprüche aus einem Abgabenverhältnis nicht erst durch die Geltendmachung entstehen, sondern schon dann, wenn der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG i.V.m. § 38 der Abgabenordnung/AO BayVerfGH vom 19.4.2007, Vf. 17-VII-05 u.a. juris Rd.Nr. 64).
- BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72
Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten …
Auszug aus VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080
Maßstab haben Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu sein (BVerwG vom 31.1.1975, IV C 46.72).
- VG Ansbach, 03.12.2007 - AN 2 K 07.01911
Auszug aus VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080
Im Verhältnis zum Schulaufwandsträger ist er jedoch verpflichtet, den Gesamtbetrag in Höhe von 40,-- EUR zu entrichten (VG Ansbach vom 3.12.2007, AN 2 K 07.01911). - BFH, 12.05.1976 - II R 187/72
Freistellung von der Grunderwerbsteuer - Sozialer Wohnungsbau - …
Auszug aus VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080
Das folgt aus dem Rechtsgedanken des § 421 S. 1 BGB, wobei der Steuergläubiger allerdings nicht "nach seinem Belieben", sondern nach pflichtgemäßem Ermessen handelt (BFH vom 12.5.1976, II R 187/72). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 3 K 07.1080
Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG vom 6.2.1979, BVerfGE 50, 217).