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   VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553   

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https://dejure.org/2017,15118
VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553 (https://dejure.org/2017,15118)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553 (https://dejure.org/2017,15118)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. April 2017 - Au 1 K 16.1553 (https://dejure.org/2017,15118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, § 12 Abs. 1, § 35 Abs. 1, Abs. 3
    Rücknahme der Einbürgerung bei arglistiger Täuschung

  • rewis.io

    Rücknahme der Einbürgerung bei arglistiger Täuschung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 13 S 1984/01

    Einbürgerungsbewerber: Staatsangehörigkeitsaufgabe mit Wiedereinbürgerungsabsicht

    Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553
    Auch in diesem Fall ging der VGH Baden-Württemberg davon aus, dass die Einbürgerung als von Anfang an rechtswidrig zu qualifizieren ist, weil es bei einem solchen inneren Vorbehalt an der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt (VGH Baden-Württemberg, U.v. 23.9.2002 - 13 S 1984/01 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553
    Dabei ist das Ermessen trotz eines bei unredlichem Verhalten nicht in Betracht zu ziehenden Vertrauensschutzes nicht im Sinne einer Rücknahme gesetzlich intendiert (Marx in GK-StAR, Stand: Juni 2016, § 35 Rn.105 m.w.N.) Die Einführung des § 35 StAG in das Gesetz beruht zwar letztlich auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 (Az.: 2 BvR 669/04 - NVwZ 2006, 807), in welchem festgehalten wird, dass bei einer Täuschung das rechtsstaatliche Interesse an der rückwirkenden Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände regelmäßig überwiegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553
    Die Entlassungsbedingungen der Türkei sind jedoch weder abstrakt-generell unzumutbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 22.1.2014 - 1 S 923/13 - juris Rn. 38 ff.), noch hat der Kläger vorgebracht, dass sie sich in seinem konkreten Fall unzumutbar auswirken.
  • VG Weimar, 20.04.2024 - 1 E 2673/22

    Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfes

    Auch in dieser Fallkonstellation ging der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass die Einbürgerung als von Anfang an rechtswidrig zu qualifizieren ist, weil es bei einem solchen inneren Vorbehalt an der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt (VGH Baden-Württemberg, U. v. 23. September 2002 - 13 S 1984/01 - juris Rn. 30, so auch i.E. VG Augsburg, Urteil vom 11. April 2017 - Au 1 K 16.1553 -, juris Rn. 20).
  • VG Weimar, 20.04.2023 - 1 E 2673/22

    Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfes

    Auch in dieser Fallkonstellation ging der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass die Einbürgerung als von Anfang an rechtswidrig zu qualifizieren ist, weil es bei einem solchen inneren Vorbehalt an der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt (VGH Baden-Württemberg, U. v. 23. September 2002 - 13 S 1984/01 - juris Rn. 30, so auch i.E. VG Augsburg, Urteil vom 11. April 2017 - Au 1 K 16.1553 -, juris Rn. 20).
  • VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23

    Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfes

    Auch in dieser Fallkonstellation ging der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass die Einbürgerung als von Anfang an rechtswidrig zu qualifizieren ist, weil es bei einem solchen inneren Vorbehalt an der Voraussetzung der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt (VGH Baden-Württemberg, U. v. 23. September 2002 - 13 S 1984/01 - juris Rn. 30, so auch i.E. VG Augsburg, Urteil vom 11. April 2017 - Au 1 K 16.1553 -, juris Rn. 20).
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