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   VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641   

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VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641 (https://dejure.org/2017,18278)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.05.2017 - Au 5 K 16.641 (https://dejure.org/2017,18278)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - Au 5 K 16.641 (https://dejure.org/2017,18278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 5; BayBO Art. 47, Art. 49, Art. 54 Abs. 2 S. 2
    Kein Nachbarschutz bezüglich Stellplatznachweis auf Nachbargrundstück

  • rewis.io

    Kein Nachbarschutz bezüglich Stellplatznachweis auf Nachbargrundstück

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Die Klägerin ist zum einen unmittelbare Grundstücksnachbarin der Beigeladenen und daneben ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Genehmigung eines Vorhabens auf dem Nachbargrundstück ohne die hierfür erforderlichen Stellplätze nicht im Einzelfall gegen das Drittschutz vermittelnde Gebot der Rücksichtnahme verstößt, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die für den Nachbarn bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. HessVGH, B.v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 - BRS 66 Nr. 190; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).

    Die von der Klägerin ins Feld geführte bauordnungsrechtliche Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO über die Verpflichtung zur Errichtung der für eine ordnungsgemäße Nutzung notwendigen Stellplätze, die verlangt, dass bei Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, ist nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 2 CS 10.1842 - juris Rn. 9, 10; B.v.25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris; B.v.23.1.2008 - 15 ZB 06.3019 - juris; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237 ff.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).

    Ein Verstoß gegen das drittschutzvermittelnde Gebot der Rücksichtnahme liegt insbesondere dann vor, wenn der geltend gemachte Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die dem Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung seines Grundstücks - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Auflage 2012, Art. 47 Rn. 55; Würfel in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2016, Art. 47 Rn. 243; HessVGH, B.v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 - BRS 66 Nr. 190; VGH Baden- Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.05.2003 - 9 TG 2037/02
    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Die Klägerin ist zum einen unmittelbare Grundstücksnachbarin der Beigeladenen und daneben ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Genehmigung eines Vorhabens auf dem Nachbargrundstück ohne die hierfür erforderlichen Stellplätze nicht im Einzelfall gegen das Drittschutz vermittelnde Gebot der Rücksichtnahme verstößt, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die für den Nachbarn bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. HessVGH, B.v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 - BRS 66 Nr. 190; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).

    Ein Verstoß gegen das drittschutzvermittelnde Gebot der Rücksichtnahme liegt insbesondere dann vor, wenn der geltend gemachte Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die dem Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung seines Grundstücks - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Auflage 2012, Art. 47 Rn. 55; Würfel in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2016, Art. 47 Rn. 243; HessVGH, B.v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 - BRS 66 Nr. 190; VGH Baden- Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Die Klägerin ist zum einen unmittelbare Grundstücksnachbarin der Beigeladenen und daneben ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Genehmigung eines Vorhabens auf dem Nachbargrundstück ohne die hierfür erforderlichen Stellplätze nicht im Einzelfall gegen das Drittschutz vermittelnde Gebot der Rücksichtnahme verstößt, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die für den Nachbarn bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. HessVGH, B.v. 12.5.2003 - 9 TG 2037/02 - BRS 66 Nr. 190; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).

    Die von der Klägerin ins Feld geführte bauordnungsrechtliche Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO über die Verpflichtung zur Errichtung der für eine ordnungsgemäße Nutzung notwendigen Stellplätze, die verlangt, dass bei Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, ist nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 2 CS 10.1842 - juris Rn. 9, 10; B.v.25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris; B.v.23.1.2008 - 15 ZB 06.3019 - juris; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237 ff.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.01.2015 - 1 LA 60/14

    Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände; (keine) Pflicht des Gerichts zur

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Eine darüber hinausgehende erforderliche Ermessensreduzierung auf Null, bei der sich dieses Ermessen zu Gunsten des Nachbarn dahingehend verdichtet, dass sich nur ein Einschreiten als rechtmäßige Entscheidung erweist, liegt darüber hinaus erst dann vor, wenn geschützte Nachbarrechte in besonders gravierender Weise beeinträchtigt werden (OVG SH, B.v. 5.9.2008 - 1 LA 53/08 - juris; OVG SH, B.v. 6.1.2015 - 1 LA 60/14 - juris).
  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Die von der Klägerin ins Feld geführte bauordnungsrechtliche Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO über die Verpflichtung zur Errichtung der für eine ordnungsgemäße Nutzung notwendigen Stellplätze, die verlangt, dass bei Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, ist nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 2 CS 10.1842 - juris Rn. 9, 10; B.v.25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris; B.v.23.1.2008 - 15 ZB 06.3019 - juris; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237 ff.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).
  • VGH Bayern, 23.01.2008 - 15 ZB 06.3019

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage gegen die Errichtung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Die von der Klägerin ins Feld geführte bauordnungsrechtliche Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO über die Verpflichtung zur Errichtung der für eine ordnungsgemäße Nutzung notwendigen Stellplätze, die verlangt, dass bei Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, ist nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 2 CS 10.1842 - juris Rn. 9, 10; B.v.25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris; B.v.23.1.2008 - 15 ZB 06.3019 - juris; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237 ff.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).
  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 2 CS 10.1842

    Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmimmissionen

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Die von der Klägerin ins Feld geführte bauordnungsrechtliche Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO über die Verpflichtung zur Errichtung der für eine ordnungsgemäße Nutzung notwendigen Stellplätze, die verlangt, dass bei Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, ist nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 2 CS 10.1842 - juris Rn. 9, 10; B.v.25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris; B.v.23.1.2008 - 15 ZB 06.3019 - juris; OVG NRW, U.v. 10.7.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237 ff.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 208, 600 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2008 - 1 LA 53/08

    Bauaufsichtliches Einschreiten; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Eine darüber hinausgehende erforderliche Ermessensreduzierung auf Null, bei der sich dieses Ermessen zu Gunsten des Nachbarn dahingehend verdichtet, dass sich nur ein Einschreiten als rechtmäßige Entscheidung erweist, liegt darüber hinaus erst dann vor, wenn geschützte Nachbarrechte in besonders gravierender Weise beeinträchtigt werden (OVG SH, B.v. 5.9.2008 - 1 LA 53/08 - juris; OVG SH, B.v. 6.1.2015 - 1 LA 60/14 - juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 15 CS 10.982

    Garagen und Stellplätze im rückwärtigen Ruhebereich; Einfügen nach dem Maß der

    Auszug aus VG Augsburg, 11.05.2017 - Au 5 K 16.641
    Lediglich die Frage der Situierung der Stellplätze kann im Einzelfall im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme nachbarschützend sein (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 15 CS 10.982 - juris).
  • VG Koblenz, 18.09.2020 - 1 K 141/20

    Stadt Koblenz muss nicht gegen Betrieb des Gesellschaftsclubs "The Big Bamboo"

    Die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S. 1 LBauO ist nicht nachbarschützend, sondern dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 11. Mai 2017 - 5 K 16.641 -, juris, Rn. 31).
  • VG München, 12.01.2018 - M 9 E 17.4123

    Bauaufsichtliches Einschreiten, Abstandsfläche

    Eine darüber hinausgehende erforderliche Ermessensreduzierung auf Null, bei der sich dieses Ermessen zu Gunsten des Nachbarn dahingehend verdichtet, dass sich nur das Einschreiten als rechtmäßige Entscheidung erweist, liegt erst dann vor, wenn geschützte Nachbarrechte in besonders gravierender Weise beeinträchtigt werden (vgl. nur VG Augsburg, U.v. 11.5.2017 - Au 5 K 16.641 - juris Rn. 28).
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