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   VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750, Au 6 K 18.749   

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VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750, Au 6 K 18.749 (https://dejure.org/2018,16771)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.06.2018 - Au 6 S 18.750, Au 6 K 18.749 (https://dejure.org/2018,16771)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - Au 6 S 18.750, Au 6 K 18.749 (https://dejure.org/2018,16771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25 Abs. 5, § 27, § 28, § 31 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 81 Abs. 4 S. 1, § 84 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 84 Abs. 2; BayVwZVG Art. 21a
    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Getrenntleben

  • rewis.io

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Getrenntleben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Bei der im jeweiligen Einzelfall vorzunehmenden Bewertung, ob eine aufenthaltsrechtlich beachtliche tatsächliche Lebensgemeinschaft vorliegt oder lediglich eine Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, verbietet sich eine schematisierende Betrachtung (BVerwG, B.v. 22.05.2013 - 1 B 25.12 - BayVBl 2014, 56, Ls. 1).
  • VG München, 21.02.2013 - M 12 K 12.4701

    Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Keine

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105

    Ermöglichung des weiteren Aufenthalts des Ehegatten zur Vermeidung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Diese ergeben sich insbesondere nicht allein daraus, dass der Betroffene im Fall des Abbruchs des Aufenthalts einen Arbeitsplatz im Bundesgebiet verliert und dadurch ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2007 - 24 CS 07.2053

    Ausländerrecht: Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht // eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Trotz des formellen Bestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris); dies ist vorliegend erfolgt.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Von dieser Regelung sind nur ehebezogene Nachteile erfasst, also Beeinträchtigungen, die mit der ehelichen Lebensgemeinschaft oder ihrer Auflösung zumindest in mittelbarem Zusammenhang stehen, nicht aber sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrgefahren (s. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - NVwZ 2009, 1432).
  • VGH Hessen, 09.08.2004 - 9 TG 1179/04

    Ausländerrecht: Glaubhaftmachung des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Eine eheliche Lebensgemeinschaft, die sich nach außen im Regelfall in einer gemeinsamen Lebensführung, also in dem erkennbaren Bemühen dokumentiert, die alltäglichen Dinge des Lebens miteinander in organisatorischer, emotionaler und geistiger Verbundenheit zu bewältigen, dreht sich im Idealfall um einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt und wird daher regelmäßig in einer von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Wohnung gelebt (HessVGH, B.v. 9.8.2004 - 9 TG 1179/04 - FamRZ 2005, 982).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 10 ZB 10.75

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten einer Ausländerin mit einer

    Auszug aus VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
    Diese ergeben sich insbesondere nicht allein daraus, dass der Betroffene im Fall des Abbruchs des Aufenthalts einen Arbeitsplatz im Bundesgebiet verliert und dadurch ein Neubeginn im Heimatstaat erforderlich ist; denn dies trifft grundsätzlich alle Rückkehrer gleichermaßen und ist daher im Regelfall nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. BayVGH B.v. 26.7.2010 - 10 ZB 10.75 - juris Rn. 15; B.v. 15.2.2010 - 19 CS 09.3105 - juris).
  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 6 L 1996/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2009, 2 B 385/09; ebenso VG Augsburg, Beschluss vom 11.06.2018, AU 6 S 18.750, AU 6 K 18.749, zitiert nach juris.
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