Rechtsprechung
VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes Trennvermögen bei 6,0 ng/ml THC; Einwand der Verfassungswidrigkeit der FeV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Die Vorschrift ist zumindest entsprechend auch auf die Fälle des Cannabiskonsums anzuwenden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).Der Einwand der Wiedererlangung der Fahreignung ist hiernach im Regelfall nur bei mindestens einjähriger, nachgewiesener Betäubungsmittelabstinenz beachtlich und erfordert zudem eine Prognose dahingehend, dass die Verhaltensänderung von Dauer ist; dies erfordert - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - eine psychologische Bewertung (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.; vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849).
Im Fall der lediglich gelegentlichen Einnahme von Cannabis kann eine Wiedererlangung der Fahreignung auch schon bei nachgewiesenem Übergang zu einem straßenverkehrsrechtlich zulässigen Gebrauch dieses Betäubungsmittels für die Dauer von mindestens einem Jahr angenommen werden, sofern eine Prognose ergibt, dass die Verhaltensänderung stabil ist, weil sie auf einem grundlegenden Einstellungswandel beruht (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.).
- VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545
Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Hierbei ist zunächst zur Klarstellung darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vorliegt, wenn diese Droge zwei Mal in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH vom 27.3.2006 Az 11 CS 05.1559; vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545 m.w.N.).Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelfallvermutung rechtfertigen sollen (vgl. BayVGH vom 7.1.2009, a.a.O.).
- BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Das Gericht ist der Ansicht, dass sowohl die Fahrerlaubnis-Verordnung als auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Vorschriften der FeV nicht verfassungswidrig sind bzw. nicht in Widerspruch zu bindenden Aussagen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfG vom 20.6.2002 BayVBl 2002, 667; BVerfG vom 21.12.2004 DAR 2005, 70) stehen, so dass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, wie vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeregt, nicht in Betracht kommt.Dass der Gesetzgeber beide Rauschmittel nicht gleich behandeln muss, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blickrichtung auf die Vorschrift des § 24 a StVG ausdrücklich anerkannt (BVerfG vom 21.12.2004 a.a.O.).
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Das Gericht ist der Ansicht, dass sowohl die Fahrerlaubnis-Verordnung als auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Vorschriften der FeV nicht verfassungswidrig sind bzw. nicht in Widerspruch zu bindenden Aussagen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfG vom 20.6.2002 BayVBl 2002, 667; BVerfG vom 21.12.2004 DAR 2005, 70) stehen, so dass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, wie vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeregt, nicht in Betracht kommt.Das Sicherheitsrisiko muss jedoch deutlich über dem liegen, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr verbunden ist (vgl. BVerfG vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Für diese Ungleichbehandlung gibt es aber wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerwG vom 23.8.1996, NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145 ff; BayVGH vom 23.2.2006, Az. 11 CS 05.1968). - VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 09.2849
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Abstinenzbehauptung und …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Der Einwand der Wiedererlangung der Fahreignung ist hiernach im Regelfall nur bei mindestens einjähriger, nachgewiesener Betäubungsmittelabstinenz beachtlich und erfordert zudem eine Prognose dahingehend, dass die Verhaltensänderung von Dauer ist; dies erfordert - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - eine psychologische Bewertung (…vgl. BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.; vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte einen Bezug zu den Besonderheiten des vorliegenden Falles vermissen lassen, sie vielmehr auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Fahrerlaubnisentzugs verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH vom 10.3.2008, 11 CS 07.3453 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.06.2008 - 11 CS 08.633
Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis; gelegentlicher Konsum; unbewusste …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Darauf, ob bei dem Betroffenen drogentypische Ausfallerscheinungen bzw. Fahruntüchtigkeit feststellbar waren, kommt es hiernach nicht an (vgl. hierzu grundlegend BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2893; vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1711; vom 13.6.2008 Az. 11 CS 08.633). - VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Beruft sich der Betroffene - wie hier der Antragsteller - aber ausdrücklich auf Abstinenz, so ist er grundsätzlich hieran festzuhalten (vgl. BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475; vom 4.6.2007 Az, 11 CS 06.2806). - VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis …
Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Regelmäßiger Cannabiskonsum ist in Abgrenzung dazu zu bejahen, wenn der Betroffene täglich oder beinahe täglich Cannabis zu sich nimmt (vgl. BayVGH vom 7.12.2006 Az.11 CS 06.1350). - VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …
- VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen" …
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
Verwaltungsprozessrecht: Wiedereinsetzung bei versehentlichem Versendungsfehler …
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711
Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum …
- VGH Bayern, 20.06.2005 - 11 CS 05.43
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2010 - 3 M 407/10
Entzug der Fahrerlaubnis bei Konsum von Betäubungsmitteln
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 2699/01
Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums für Berufskraftfahrer
- VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2893
- VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767