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VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001
Die anhand der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 (BayVBl. 2002, 667/669) aufgestellten Kriterien vorzunehmende Interessensabwägung fällt zu Ungunsten des Antragstellers aus. - VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04
Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001
Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Regelung, die trotz ihres formalen Richtliniencharakters die Voraussetzungen der sog. unmittelbaren Wirkung erfüllt ( VGH BW vom 21.6.2004, DAR 2004, 606 , unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH), sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. - VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001
Nach Auffassung des Gerichts hat die Bundesrepublik Deutschland von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG gerade durch die Regelungen in § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV Gebrauch gemacht (so auch VGH BW vom 12.10.2004, 10 S 1346/04). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001
c) Der Anwendbarkeit von § 28 Abs. 4 und 5 FeV steht auch nicht etwa die EuGH-Entscheidung vom 29. April 2004 (DAR 2004, 333 ) entgegen. - VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001
Hierbei ist zu betonen, dass bei der Entziehung der Fahrerlaubnis aus Gründen der präventiven Gefahrenabwehr jene Umstände, aus denen die Fahrungeeignetheit des Betroffenen folgen, regelmäßig auch gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Anordnung begründen (vgl. BayVGH vom 4.12.1994, NZV 1995, 167 ).