Rechtsprechung
VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Sichtschutz aus Metallcontainern; Gemengelage; Rücksichtnahmegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Derselbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151).Ein Gebietswahrungsanspruch steht den Nachbarn bei Vorliegen einer Gemengelage nicht zu (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 ff.).
- BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03
Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG vom 28.8.2003 Az. 4 B 74.03 - juris -).Für die räumliche Abgrenzung der näheren Umgebung kann etwa eine natürliche oder künstliche Trennlinie, aber auch eine unterschiedliche Siedlungsstruktur maßgeblich sein (BVerwG vom 28.8.2003 a.a.O.).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Dass der Gesetzeswortlaut die Eigenart der näheren Umgebung betont, hebt nur hervor, dass in aller Regel die größere Nähe zu einer stärker prägenden Wirkung führt (vgl. BVerwG vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369).
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Eine erdrückende Wirkung auf das Nachbargrundstück kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (BVerwG vom 13.3.1981 BauR 1981, 354; vom 23.5.1986 NVwZ 1987, 34). - BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Ob dies der Fall ist, hängt wesentlich von der konkreten Situation im Einzelfall ab (BVerwG vom 20.9.1984 DVBl. 1985, 122). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Eine erdrückende Wirkung auf das Nachbargrundstück kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (BVerwG vom 13.3.1981 BauR 1981, 354; vom 23.5.1986 NVwZ 1987, 34). - BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94
Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Eine Verletzung von Nachbarrechten kann darüber hinaus wirksam geltend gemacht werden, wenn durch das Vorhaben das objektiv-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird, dem drittschützende Wirkung zukommen kann, oder wenn durch eine rechtswidrige Baugenehmigung in das Eigentumsrecht nach Art. 14 Abs. 1 GG eingegriffen wird (BVerwG vom 30.3.1995 NVwZ 1995, 1200). - BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Nach der Rechtsprechung (BayVGH vom 13.12.2006 NVwZ-RR 2007, 659 ff.; BVerwG vom 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364 f.) ist eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung nur dann maßgebend, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden auf Dauer mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben. - VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549
Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.1970
Nach der Rechtsprechung (BayVGH vom 13.12.2006 NVwZ-RR 2007, 659 ff.; BVerwG vom 23.11.1998 NVwZ-RR 1999, 364 f.) ist eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung nur dann maßgebend, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden auf Dauer mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben.