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VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344 |
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- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Nach § 60 Abs. 7 Satz 2, Abs. 11 AufenthG i.V.m. Art. 15 lit. c RL 2004/83/EG als vor § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorrangiger Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198/202 f.) ist von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abzusehen, wenn ihm dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts droht.Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen nach Intensität und Größenordnung als vereinzelt auftretende Gewalttaten im Sinn von Art. 1 Nr. 2 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte - ZP II - oder aber als anhaltende Kampfhandlungen bewaffneter Gruppen im Sinne von Art. 1 Nr. 1 ZP II zu qualifizieren sind, kann dahinstehen, weil der Kläger bei einer Rückkehr keiner individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (s. dazu BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198/213 f.; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454/455).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Droht diese Gefahr nur in einem Teil seines Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfG, B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, S. 345 f.). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379/382; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Anders als unter Geltung des Ausländergesetzes, in der die Abschiebungsandrohung grundsätzlich auch dann (insgesamt) rechtmäßig war, wenn hinsichtlich des Zielstaats Abschiebungshindernisse gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt wurden, wirkt sich eine positive Feststellung gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auf die Zielstaatsbestimmung in der Abschiebungsandrohung aus (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 22 ff.). - BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379/382; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen nach Intensität und Größenordnung als vereinzelt auftretende Gewalttaten im Sinn von Art. 1 Nr. 2 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte - ZP II - oder aber als anhaltende Kampfhandlungen bewaffneter Gruppen im Sinne von Art. 1 Nr. 1 ZP II zu qualifizieren sind, kann dahinstehen, weil der Kläger bei einer Rückkehr keiner individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (s. dazu BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198/213 f.; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454/455). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06
Keine Änderung des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts in einer Streitigkeit …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann allerdings nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (…vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - Rn. 34 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2009 - Az. A 11 S 983/06 - juris Rn. 28). - VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann allerdings nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - Rn. 34 ff.;… VGH BW, U.v. 14.5.2009 - Az. A 11 S 983/06 - juris Rn. 28). - VGH Bayern, 12.05.2011 - 13a ZB 10.30340
Asylrecht Afghanistan; Verfahrensmangel: Begründung des Urteils; grundsätzliche …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu BayVGH, U.v. 12.5.2011 - 13a ZB 10.30340 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425
Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30344
Dafür, dass der Grad willkürlicher Gewalt in der Heimatprovinz des Klägers, ..., ein so hohes Niveau erreicht hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, bestehen aufgrund der derzeitigen Auskunftslage keine hinreichenden Anhaltspunkte (zu der Wahrscheinlichkeit, in der Zentralregion Opfer eines Anschlags zu werden, s. BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris Rn. 16, 20 ff.).
- VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30390
Afghanischer Staatsangehöriger; keine asylrelevante Vorverfolgung bei Geburt im …
Gegen die jeweils ablehnenden Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) haben die Eltern Klage erhoben (Au 6 K 12.30344 und Au 6 K 12.30353).Zur Begründung der Klage wurde auf das Vorbringen in den Klageverfahren der Eltern (Au 6 K 12.30353 und Au 6 K 12.30344) Bezug genommen.