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   VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307   

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VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307 (https://dejure.org/2013,9228)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.04.2013 - Au 7 K 13.307 (https://dejure.org/2013,9228)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. April 2013 - Au 7 K 13.307 (https://dejure.org/2013,9228)
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  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass des Entziehungsbescheids eingetreten ist (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21/07 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 24).

    Solche sind jedoch - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. September 2008 (- 3 C 21/07 -, BVerwGE 132, 57 ff.) ausführte - dem einschlägigen materiellen Recht zu entnehmen.

    Erreicht der Betroffene - wie im vorliegenden Fall - trotzdem 18 oder mehr Punkte und damit zugleich den Endpunkt des Mehrfachtäter-Punktsystems und erweist sich damit als nicht empfänglich für alle Warnungen und Hilfsangebote, hält der Normgeber eine gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung für gerechtfertigt, die - wie der Gesetzesbegründung ebenfalls zu entnehmen ist - grundsätzlich nicht widerleglich sein soll (BVerwG vom 25.9.2008 - 3 C 21/07).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    b) Bei der Punkteermittlung ist von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips auszugehen (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 - juris Rn. 31; U.v. 25.9.2008 - 3 C 34.07 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 19; v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 18).

    Mit dem Erreichen von 18 Punkten steht die fehlende Kraftfahreignung des Klägers fest; hierbei handelt es sich um eine unwiderlegliche Vermutung (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - BVerwGE 132, 48 ff).

  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377

    Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    b) Bei der Punkteermittlung ist von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips auszugehen (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 - juris Rn. 31; U.v. 25.9.2008 - 3 C 34.07 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 19; v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 18).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass des Entziehungsbescheids eingetreten ist (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21/07 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagsprinzip;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    b) Bei der Punkteermittlung ist von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips auszugehen (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 - juris Rn. 31; U.v. 25.9.2008 - 3 C 34.07 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 19; v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 18).

    Sind aber alle Entwicklungen, die nach dem Tag eintreten, an dem sich zu Lasten des Betroffenen 18 Punkte ergeben haben, ohne Belang, so folgt daraus, dass es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung auf die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten in dem Zeitpunkt ankommt, zu dem der Adressat einer solchen Maßnahme die 18 Punkte-Grenze erreicht hat (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 19, 20).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    Denn die Frage, zu welchem Zeitpunkt die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, von denen die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme abhängt, beantwortet sich in erster Linie nach den Aussagen des einschlägigen materiellen Rechts (std. Rspr.; z.B. BVerwG, U.v. 3.11.1986 - BVerwGE 78, 243/244 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    Nur wenn sich ihm keine diesbezüglichen Aussagen entnehmen lassen, ist bei belastenden Verwaltungsakten auf die beim Ergehen der letzten Behördenentscheidung bestehende tatsächliche und rechtliche Situation abzustellen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 28.7.1989 - BVerwGE 82, 260/261).
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2446

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Erreichen von 18 Punkten

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
    Bei Entscheidungen, die auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützt werden, findet damit keine Bewertung der sich aus dem Sachverhalt ergebenden und in der Person des Betroffenen bestehenden individuellen Besonderheiten im Hinblick auf seine Fahreignung statt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 11 CS 09.2446 m.w.N.).
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