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   VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580   

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VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580 (https://dejure.org/2013,34555)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580 (https://dejure.org/2013,34555)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. August 2013 - Au 5 K 12.1580 (https://dejure.org/2013,34555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Isolierte Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachbaranfechtungsklage; Sichtschutzzaun; kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, B.v. 16.9.1993 - BVerwGE 94, 151; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34).

    Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: 12-geschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu 2-geschossigem Nachbarwohnhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34: 11, 5 m hohe und über 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem zweigeschossigen Wohnhaus).

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Ob eine Festsetzung nicht nur der Gestaltung des Ortsbildes, sondern auch dem Schutze eines bestimmbaren und von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises zu dienen bestimmt ist, kann sich aus dem Bebauungsplan selbst oder aus der Begründung des Bebauungsplanes ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1991 - 4 B 137/91 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: 12-geschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu 2-geschossigem Nachbarwohnhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34: 11, 5 m hohe und über 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem zweigeschossigen Wohnhaus).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, B.v. 16.9.1993 - BVerwGE 94, 151; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Ob einer bauplanerischen Festsetzung eine solche nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - NVwZ 1996, 888).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, B.v. 16.9.1993 - BVerwGE 94, 151; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1580
    Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, B.v. 16.9.1993 - BVerwGE 94, 151; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34).
  • VG Augsburg, 08.10.2014 - Au 4 S 14.1314

    Nachbarantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt)

    Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jedem Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. VG Augsburg, U.v. 12.8.2013 - Au 5 K 12.1580 - m.w.N.).

    Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (VG Augsburg, U.v. 12.8.2013 - Au 5 K 12.1580 - m.w.N.).

  • VG Augsburg, 10.08.2022 - Au 4 K 21.2545

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erhöhung einer Gartentrennwand

    Schon aufgrund ihrer Höhe ist sie nicht in der Lage, gegenüber dem Anwesen der Klägerin eine erdrückende Wirkung zu entfalten (vgl. VG München, U.v. 6.7.2011 - M 9 K 10.3715 - juris Rn. 20 [2 m hohe hölzerne Trennwand]; VG Ansbach, U.v. 5.2.2015 - AN 3 K 14.00539 - juris Rn. 25 [1,80 m hoher Zaun]; VG Bayreuth, U.v. 11.4.2019 - B 2 K 18.931 - juris Rn. 19 [2 m hohe Einfriedung]; VG Augsburg, U.v. 12.8.2013 - Au 5 K 12.1580 - juris Rn. 32 f. [1,85 m bis 2 m hoher Sichtschutzzaun]).
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