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   VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942   

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https://dejure.org/2012,23805
VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942 (https://dejure.org/2012,23805)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942 (https://dejure.org/2012,23805)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. März 2012 - Au 3 K 10.1942 (https://dejure.org/2012,23805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fördervoraussetzungen; GleichbehandlungsgrundsatzFörderrichtlinie für die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende 2010 (Mobilitätshilferichtlinie 2010)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 11.02.2011 - 4 ZB 09.3145

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Das Zuweisungsverfahren kann durch Verwaltungsrichtlinien näher ausgestaltet und die Gewährung von Zuwendungen von der Einhaltung von Vorgaben in Verwaltungsrichtlinien abhängig gemacht werden (BayVGH vom 11.2.2011 4 ZB 09.3145 ).

    Dabei handelt es sich nicht um nach außen wirkende und anspruchsbegründende Rechtsnormen, sondern um so genannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung von Fördermitteln Maßstäbe zu setzen; insofern regeln sie das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen (BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O; BayVGH vom 11.2.2011 a.a.O und vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG vom 26.4.1988 BVerfGE 78, 104 ff, 121 m.w.N.) steht der öffentlichen Hand im Bereich der gewährenden Tätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zu, dessen Grenze lediglich durch das Willkürverbot gezogen wird.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Allerdings entfalten sie in Form der Selbstbindung der Verwaltung Außenwirkung über den Gleichheitssatz in Art. 3 GG und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG vom 8.4.1997, BVerwGE 104, 220).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Die gerichtliche Prüfung hat sich demnach darauf zu beschränken, ob das Handeln der Behörde willkürfrei ist und sich im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Förderung bewegt (vgl. BVerwG vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; VG Augsburg vom 23.2.2010 Az. Au 3 K 09.1356 ).
  • VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 3 K 09.1356

    Wasserversorgung; Hochbehälter; anteilige Förderung

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Die gerichtliche Prüfung hat sich demnach darauf zu beschränken, ob das Handeln der Behörde willkürfrei ist und sich im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Förderung bewegt (vgl. BVerwG vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; VG Augsburg vom 23.2.2010 Az. Au 3 K 09.1356 ).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Dabei handelt es sich nicht um nach außen wirkende und anspruchsbegründende Rechtsnormen, sondern um so genannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung von Fördermitteln Maßstäbe zu setzen; insofern regeln sie das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen (BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O; BayVGH vom 11.2.2011 a.a.O und vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 ).
  • VG Augsburg, 20.09.2004 - Au 4 K 04.431
    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, da die streitgegenständliche Förderung keine Leistung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III), sondern eine freiwillige Fördermaßnahme des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Ausbildungssituation darstellt (VG Augsburg vom 20.9.2004 Az. Au 4 K 04.431 ).
  • VG Bayreuth, 09.07.2001 - B 3 K 99.938
    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
    Denn zur Vermeidung eines willkürlichen Verteilungsprogramms ist es ausreichend, dass mit dem aufgestellten Programm der Förderzweck erreicht werden kann bzw. dass dazu jedenfalls ein Beitrag geleistet wird (VG Bayreuth vom 9.7.2001 Az. B 3 K 99.938 ).
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