Rechtsprechung
VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fördervoraussetzungen; GleichbehandlungsgrundsatzFörderrichtlinie für die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende 2010 (Mobilitätshilferichtlinie 2010)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 11.02.2011 - 4 ZB 09.3145
Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; …
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Das Zuweisungsverfahren kann durch Verwaltungsrichtlinien näher ausgestaltet und die Gewährung von Zuwendungen von der Einhaltung von Vorgaben in Verwaltungsrichtlinien abhängig gemacht werden (BayVGH vom 11.2.2011 4 ZB 09.3145 ).Dabei handelt es sich nicht um nach außen wirkende und anspruchsbegründende Rechtsnormen, sondern um so genannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung von Fördermitteln Maßstäbe zu setzen; insofern regeln sie das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen (…BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O; BayVGH vom 11.2.2011 a.a.O und vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 ).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG vom 26.4.1988 BVerfGE 78, 104 ff, 121 m.w.N.) steht der öffentlichen Hand im Bereich der gewährenden Tätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zu, dessen Grenze lediglich durch das Willkürverbot gezogen wird. - BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Allerdings entfalten sie in Form der Selbstbindung der Verwaltung Außenwirkung über den Gleichheitssatz in Art. 3 GG und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG vom 8.4.1997, BVerwGE 104, 220).
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Die gerichtliche Prüfung hat sich demnach darauf zu beschränken, ob das Handeln der Behörde willkürfrei ist und sich im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Förderung bewegt (vgl. BVerwG vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; VG Augsburg vom 23.2.2010 Az. Au 3 K 09.1356 ). - VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 3 K 09.1356
Wasserversorgung; Hochbehälter; anteilige Förderung
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Die gerichtliche Prüfung hat sich demnach darauf zu beschränken, ob das Handeln der Behörde willkürfrei ist und sich im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Förderung bewegt (vgl. BVerwG vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 63; VG Augsburg vom 23.2.2010 Az. Au 3 K 09.1356 ). - VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Dabei handelt es sich nicht um nach außen wirkende und anspruchsbegründende Rechtsnormen, sondern um so genannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung von Fördermitteln Maßstäbe zu setzen; insofern regeln sie das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen (…BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O;… BayVGH vom 11.2.2011 a.a.O und vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 ). - VG Augsburg, 20.09.2004 - Au 4 K 04.431
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, da die streitgegenständliche Förderung keine Leistung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III), sondern eine freiwillige Fördermaßnahme des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Ausbildungssituation darstellt (VG Augsburg vom 20.9.2004 Az. Au 4 K 04.431 ). - VG Bayreuth, 09.07.2001 - B 3 K 99.938
Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 10.1942
Denn zur Vermeidung eines willkürlichen Verteilungsprogramms ist es ausreichend, dass mit dem aufgestellten Programm der Förderzweck erreicht werden kann bzw. dass dazu jedenfalls ein Beitrag geleistet wird (VG Bayreuth vom 9.7.2001 Az. B 3 K 99.938 ).