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   VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 7 K 17.35717   

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VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 7 K 17.35717 (https://dejure.org/2019,12190)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.03.2019 - Au 7 K 17.35717 (https://dejure.org/2019,12190)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717 (https://dejure.org/2019,12190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1, § 60a Abs. 1 S. 1
    Keine drohende Verfolgung wegen drohender Beschneidung oder Zwangsheirat einer alleinstehenden Frau aus Nigeria

  • rewis.io

    Keine drohende Verfolgung wegen drohender Beschneidung oder Zwangsheirat einer alleinstehenden Frau aus Nigeria

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 7 K 17.35717
    Der Umstand, dass im Falle einer Aufenthaltsbeendigung die Lage eines Betroffenen erheblich beeinträchtigt würde, reicht allein nicht aus, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK anzunehmen; anderes kann nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, wie zum Beispiel im Falle einer tödlichen Erkrankung in fortgeschrittenen Stadium, wenn im Zielstaat keine Unterstützung besteht (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - BVerwGE 146, 12-31, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Bewertung eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK gelten dabei bei der Beurteilung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG die gleichen Voraussetzungen wie bei der Frage der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG wegen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - a.a.O. - Rn. 22, 36).

    Auch eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) für einen Betroffenen aufgrund allgemein für die Bevölkerung bestehender Gefahren, die über diese allgemein bestehenden Gefahren hinausgeht ist, nur im Ausnahmefall im Sinne eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - a.a.O. Rn. 38).

    Schließlich müssen sich diese Gefahren alsbald nach der Rückkehr realisieren (zum Ganzen BVerwG, U.v. 31.1.2013 a.a.O. Rn. 38).

  • VG Aachen, 16.09.2014 - 2 K 2262/13

    Nigeria; Zwangsbeschneidung (unglaubhaft); Gefahrenprognose § 60 Abs. 7 AufenthG;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 7 K 17.35717
    Einige Bundesstaaten, darunter auch ... - der Herkunftsstaat der Mutter der Klägerin zu 2 -, haben Gesetze gegen die Genitalverstümmelung erlassen; allerdings sind Verfahren bislang nicht bekannt geworden; ein effektiver Schutz von Frauen und Mädchen durch diese Gesetze müsse bezweifelt werden, jedoch werde von einem Rückgang der Eingriffe berichtet (vgl. Auswärtiges Amt - Lageberichte - a.a.O.; Auswärtiges Amt, Auskunft an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 18.7.2008 und vom 21.8.2008; vgl. auch Lageberichte vom 28. August 2013, vom 6. Mai 2012, vom 21. Januar 2018 jeweils Nr. 11.1.8; zum Ganzen außerdem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Informationszentrum Asyl und Migration - weibliche Genitalverstümmelung - Formen, Auswirkungen, Verbreitung, Asylverfahren - April 2010; ACCORD - Nigeria - Frauen, Kinder, sexuelle Orientierung, Gesundheitsversorgung, 21. Juni 2011, S. 6 ff.; WHO, Eliminating female genital mutiliation - an interagency statement 2008, http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/43839/1/978924159-6442_eng. pdf; VG Aachen, U.v. 16.9.2014 - 2 K 2262/13.A - juris, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.04.2021 - W 10 K 19.32043

    Erfolglose Asylklage wegen unauflösbar widersprüchlichen Vortrags

    Eine solche Sachlage ergibt sich dabei nach obigen Ausführungen noch nicht allein daraus, dass es sich bei der Klägerin zu 1) um eine alleinstehende und alleinerziehende Frau handelt (vgl. etwa auch VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117; U.v. 13.3.2019 - Au 7 K 17.35717; VG München, B.v. 29.5.2019 - M 32 S 18.30208; VG Würzburg, U.v. 21.12.2018 - W 10 K 18.31682 - jeweils juris).
  • VG Saarlouis, 24.08.2020 - 3 K 588/20

    Lage alleinstehender und alleinerziehender Frauen in Nigeria

    Aufgrund dieser Erkenntnislage besteht zur Überzeugung des Gerichts keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eintretende Gefahr hinsichtlich der Durchführung einer Genitalverstümmelung bei der Klägerin [Vgl. in Zusammenhang mit einer FGM auch VG Augsburg, Urteil vom 13.03.2019 -AU 7 K 17.35717-, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018 -27 K 10646/17.A-, juris und VG Würzburg, Urteil vom 21.12.2018 -W 10 K 18.31682-, juris].
  • VG Stuttgart, 01.03.2021 - A 19 K 10554/18

    Nigeria: keine Verfolgung für Familienangehörige bei Ogboni; keine Bedrohung von

    Hinsichtlich der Klägerin Ziff. 1 geht das Gericht nach den vorliegenden Erkenntnisquellen davon aus, dass ihr eine Beschneidung nicht droht, weil bei Erwachsenen in aller Regel keine Beschneidung durchgeführt wird (vgl. VG des Saarlandes, Urt. v. 24.08.2020 - 3 K 588/20 - ACCORD: Anfragebeantwortung zu Nigeria: Verbreitung von FGM, rechtliche Bestimmungen und Organisationen v. 09.03.2020, S. 1), zumindest nicht bei Angehörigen der Volksgruppe der Edo, welcher die Klägerin Ziff.1 angehört (VG Augsburg, Urt. v. 1 3 . 0 3 . 2 0 1 9 - A u 7 K 17.35717 - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Informationszentrum Asyl und Migration - weibliche Genitalverstümmelung - Formen, Auswirkungen, Verbreitung, Asylverfahren - April 2010, S. 44).
  • VG Kassel, 03.05.2019 - 1 K 1382/18
    aa) Die Genitalverstümmelung stellt eine geschlechtsspezifische Verfolgung i. S. des § 3b Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz AsylG dar (VG Kassel, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 K 295/18.KS.A; VG Augsburg, Urteil vom 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717, juris Rn. 34).
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