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   VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629, Au 4 K 14.1630   

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VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629, Au 4 K 14.1630 (https://dejure.org/2015,20543)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629, Au 4 K 14.1630 (https://dejure.org/2015,20543)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - Au 4 K 14.1629, Au 4 K 14.1630 (https://dejure.org/2015,20543)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 30.08.2013 - 15 NE 13.1692

    Einstweilige Anordnung; fehlender Anordnungsanspruch; fehlender Anordnungsgrund

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Nach dem der Kläger vom Beklagten in der ersten Augusthälfte 2013 erfahren hatte, dass die Erteilung einer Baugenehmigung für den Lebensmittel-Vollsortimentmarkt unmittelbar bevorstehe, stellte er mit Schriftsatz vom 13. August 2013 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO (15 NE 13.1692).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO entschieden, dass sich durchgreifende inhaltliche Fehler des verfahrensgegenständlichen Änderungsbebauungsplans bei überschlägiger Prüfung nicht feststellen ließen (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 27).

    Vielmehr hat er an mehreren Stellen ausgeführt, dass der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht erfolgreich sein werde (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 19, Rn. 23).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu diesem Einwand ausgeführt, es könne nach der Aktenlage und dem Vortrag der Antragsgegnerin nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass die Ansiedlung des Einzelhandelsbetriebs städtebaulich gewünscht und verträglich ist und dass dafür die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets erforderlich sei (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 27).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 30. August 2013 festgestellt, dass die inhaltliche Prüfung der Planung hier nicht auf die vormalige bzw. die weiteren Mischgebietsfestsetzungen zu erstrecken ist, weil der Bebauungsplan insbesondere mit der Festsetzung des Sondergebiets die vorangegangenen Festsetzungen nicht lediglich ergänze oder novelliere, sondern die Zulässigkeit eines neuen Vorhabens im Plangebiet "SO" eigenständig und abschließend neu regle (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 27).

    Soweit der Kläger in Ziffer 7 Abs. 3 der textlichen Festsetzungen des Änderungsbebauungsplans eine rechtswidrige Zaunwertfestsetzung erblickt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits ausgeführt, dass es sich entgegen des möglicherweise missverständlichen Wortlauts nicht um eine unzulässige, weil nicht die Emissionen von einzelnen Anlagen konkret erfassende und deshalb nicht ausreichend bestimmte "Summenpegel"-Festsetzung handelt, sondern dass eine sachorientierte Auslegung dieser Festsetzung dazu führt, dass damit die Summe der vom Betrieb des großflächigen Einzelhandelsbetriebs auf der Sondergebietsfläche an den betroffenen Orten hervorgehobenen Immissionen gemeint sei (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 27).

    Der weiteren, die Behandlung von Altlasten betreffende ursprünglichen Rüge des Klägers, ist bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits mit der Feststellung entgegengetreten, dass sich eine Fehlerhaftigkeit der Planung in diesem Zusammenhang schon deswegen nicht ergebe, weil vor deren Entdeckung bei Abbruch- und Bauarbeiten auf dem Grundstück behördlicherseits nichts bekannt gewesen sei (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 27).

    Dass die Heilung dieses Mangels auch in einem ergänzenden Verfahren zulässig ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich entschieden (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 23; BayVGH, U.v. 3.8.2010 - 15 N 09.1106 - juris Rn. 27).

    Es ist weder vom Kläger vorgetragen noch ersichtlich, dass die mit dem Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben entgegen der Einschätzung der Beigeladenen zu 2) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können und damit eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, zumal sich bereits aus dem Wortlaut des § 3c UVPG, des § 214 Abs. 2 a Nr. 3 BauGB sowie aus der Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 25) ein Einschätzungsspielraum für die planende Gemeinde ergibt.

    Ferner geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass sich der "dargestellte Verfahrensmangel ohne weiteres beheben lassen" wird (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 26, Rn. 29).

    Im vorliegenden Fall besteht aufgrund der gewerblichen Vornutzung der Vorhabengrundstücke eine erhebliche plangegebene Vorbelastung, auf die auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof maßgeblich hingewiesen hat (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 18).

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 NE 13.2508

    Einstweilige Anordnung gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebiets als

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Das Gebot der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist auch nicht wegen eines vom Kläger in Bezug auf die Mischgebiets-Festsetzungen in den Bereichen MI 1 bis 5 angenommenen "Etikettenschwindels" verletzt (vgl. zur Einordnung des sog. "Etikettenschwindels" unter § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB etwa BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 1 NE 13.2508 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2013 auch insofern eine Prüfung der vormaligen bzw. weiteren Mischgebietsfestsetzungen nicht Gegenstand des Verfahrens ist, spricht nichts dafür, dass diese verbleibende MI-Festsetzung nicht dem wirklichen planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andernfalls nicht erreichbare Nutzung zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 1 NE 13.2508 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Nur diese punktuelle Nachbesserung ist Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2003 - 4 BN 57/02 - NVwZ 2003/1259, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Eine nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans ist regelmäßig nur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung anzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39/13 - ZfBR 2013, 783, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Für die Annahme eines "faktischen" Baugebiets muss sich die nähere Umgebung eindeutig einem der in der BauNVO geregelten Baugebietstypen zuordnen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 2.7.1991 - 4 B 1/91 - NVwZ 1991, 982, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.11.2006 - 26 B 03.2486
    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Zwar ist die Baugenehmigungsbehörde zur Einhaltung des Bestimmtheitgebots (Art. 37 Abs. 1 VwVfG) verpflichtet, zugunsten eines Nachbarn (auch außerhalb des Baugebiets) gegebenenfalls durch Auflagen in der Baugenehmigung Beschreibungen und Ähnlichem sicherzustellen, dass der Nachbar von unzumutbaren Immissionen ausreichend geschützt wird; auf solche Schutzauflagen hat der Nachbar einen Anspruch (BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 26 B 03.2486 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Zu Gunsten des Klägers ergibt sich auch nichts daraus, dass bei Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB grundsätzlich das ursprüngliche eingeleitete, nur scheinbar abgeschlossene Bauleitplanverfahren an der Stelle fortzusetzen ist, an der der planenden Gemeinde der Fehler unterlaufen ist (BVerwG, B.v. 8.3.2010 - 4 BN 42/09 - NVwZ 2010, 777, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Folglich können auch im Zusammenhang mit einem anlagenbezogenen An- und Abfahrtsverkehr im Falle von Gemengelagen und Vorbelastungen Zwischenwerte, wie nach Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 1 TA-Lärm, als Ausdruck der konkreten Schutzwürdigkeit eines Plangebiets gebildet werden (OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.1.2010 - OVG 10 S 31.09 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Die danach erforderliche Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe sowie deren wechselseitiger Verträglichkeit (BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34/86 - BVerwGE 79, 309 - juris Rn. 18) ist hier jedoch nicht gegeben.
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Auszug aus VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
    Dass die Heilung dieses Mangels auch in einem ergänzenden Verfahren zulässig ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich entschieden (BayVGH, B.v. 30.8.2013 - 15 NE 13.1692 - Rn. 23; BayVGH, U.v. 3.8.2010 - 15 N 09.1106 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837

    Nachbarrechtstreit

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 CS 14.2456

    Inzidentprüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 2 A 547/11

    Anfechtbarkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans i.R.d. Drittanfechtung

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 27/03

    Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollverfahren

  • VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

  • VGH Bayern, 06.02.2002 - 2 N 00.3406
  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 15 N 12.2636
  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 15 N 12.2636

    Rechtmäßiger Bebauungsplan

    Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat die vom Antragsteller erhobenen Nachbarklagen mit Urteil vom 13. Mai 2015 (Au 4 K 14.1629 und Au 4 K 14.1630) abgewiesen, die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung sind beim 2. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anhängig (2 ZB 15.1387 bzw. 2 ZB 15.1389).
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