Rechtsprechung
VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7
Rückkehr nach Afghanistan für erwerbsfähigen volljährigen Mann zumutbar - rewis.io
Rückkehr nach Afghanistan für erwerbsfähigen volljährigen Mann zumutbar
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 30.09.2015 - 13a ZB 15.30063
Asylrecht Afghanistan; unmenschliche Behandlung
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
Schließlich hat der Kläger den größten Teil seines Lebens in einer islamisch geprägten Umgebung verbracht (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2015 - 13a ZB 15.30063 - juris; zuletzt B.v. 14.12.2016 - 13a ZB 16.30139 -, nicht veröffentlicht). - VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. B.v. 19.2.2014 - 13A ZB 14.30022 - juris) geht das Gericht davon aus, dass derzeit für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende, alleinstehende, männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, zu denen auch der Kläger zu rechnen ist, in Afghanistan nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG führt. - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
In Fällen, in denen gleichzeitig über die Gewährung unionsrechtlichen und nationalen Abschiebungsschutzes zu entscheiden ist, scheidet bei Verneinung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG regelmäßig aus denselben tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen auch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK aus (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris).
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 13a ZB 13.30119
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierfür aufgestellten Voraussetzungen sind nicht erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 13A ZB 13.30119 u.a. - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - juris). - VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425
Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak; …
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
In der Gesamtschau der ins Verfahren eingeführten aktuellen Auskünfte ist nicht davon auszugehen, dass jeder Rückkehrer aus Europa generell in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach ... erleiden müsste (vgl. BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13A B 11.30425 - juris Rn. 32 ff.). - VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Kriminelle; extreme Gefahrenlage
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
Für alleinstehende, junge und arbeitsfähige Männer ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, besteht die Möglichkeit, sich eine neue Existenz in Kabul oder einer anderen größeren Stadt aufzubauen (stRspr. des BayVGH, beispielsweise U.v. 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - juris Rn. 25). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11
Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr; …
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierfür aufgestellten Voraussetzungen sind nicht erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 13A ZB 13.30119 u.a. - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - juris). - BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2017 - Au 5 K 17.31728
So besteht eine extreme Gefahrenlage dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen und sicheren Hungertod nach erfolgter Abschiebung ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).