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   VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633   

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VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633 (https://dejure.org/2006,35191)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633 (https://dejure.org/2006,35191)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. März 2006 - Au 3 K 05.01633 (https://dejure.org/2006,35191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Heroinkonsum, Aberkennung des Rechts des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Da diese Bestimmungen Durchbrechungen des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG) darstellen, sind sie eng auszulegen (EuGH vom 29.4.2004, NZV 2004, 372 ).

    Dem einzelnen Mitgliedstaat ist es namentlich verwehrt, einer Person, gegen die in seinem Hoheitsgebiet ein Entzug der Fahrerlaubnis verfügt wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird, und den eigenen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten (EuGH vom 29.4.2004, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03

    Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Es ist deshalb Sache des jeweiligen Drogenkonsumenten, die Regelvermutung zu entkräften (OVG Bremen vom 30.6.2003, DAR 2004, 284 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Dies trägt auch dem Normcharakter der Anlage 4 zur FeV Rechnung (OVG NRW vom 25.3.2003, 19 B 186/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Die Strenge des Gesetzgebers ist in der besonderen Gefährlichkeit der Einnahme dieser Stoffe (hohes Suchtpotential) begründet, die in dem Katalog des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen sind (BayVGH vom 8.4.2003, 11 CS 02.2775; OVG RhPf vom 21.11.2000, DAR 2001, 183; VGH BW vom 30.9.2003, DAR 2004, 471 ; VG Augsburg vom 23.12.2003, BA 2004, 294).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Da § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG der vollziehenden Gewalt nicht die Befugnis verleiht, von dieser Vorschrift erfasste Untersagungsverfügungen "auf Vorrat", d.h. auch dann zu erlassen, wenn der Betroffene weder eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt noch mit dem Erwerb einer solchen (und ihrer Verwendung im Inland) konkret zu rechnen ist, kann ein "anlassloses" Verbot, von einer im Ausland künftig etwa erteilten Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, schon aus diesem Grund nicht als rechtens anerkannt werden (BayVGH vom 9.6.2005, zfs 2005, 471).
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Die Strenge des Gesetzgebers ist in der besonderen Gefährlichkeit der Einnahme dieser Stoffe (hohes Suchtpotential) begründet, die in dem Katalog des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen sind (BayVGH vom 8.4.2003, 11 CS 02.2775; OVG RhPf vom 21.11.2000, DAR 2001, 183; VGH BW vom 30.9.2003, DAR 2004, 471 ; VG Augsburg vom 23.12.2003, BA 2004, 294).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    Auszug aus VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.01633
    Die Strenge des Gesetzgebers ist in der besonderen Gefährlichkeit der Einnahme dieser Stoffe (hohes Suchtpotential) begründet, die in dem Katalog des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen sind (BayVGH vom 8.4.2003, 11 CS 02.2775; OVG RhPf vom 21.11.2000, DAR 2001, 183; VGH BW vom 30.9.2003, DAR 2004, 471 ; VG Augsburg vom 23.12.2003, BA 2004, 294).
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