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VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400, Au 2 K 15.1557 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400, Au 2 K 15.1557
- VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VG München, 08.09.2010 - M 15 K 10.1747
Unterhaltssicherungsrecht
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Während der streitgegenständlichen Wehrübungen war der Kläger jedoch arbeitslos und somit kein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz ruhte und dem deshalb das entfallene Arbeitsentgelt nach § 13 Abs. 2 USG zu ersetzen war (vgl. VG München, U. v. 8.9.2010 - M 15 K 10.1747 - juris Rn. 18).Vor diesem Hintergrund ist es im Ergebnis nicht zu beanstanden, wenn das Landratsamt ... dem Kläger für die Dauer der Wehrübung die seinem Dienstgrad und Familienstand (Oberstleutnant, verheiratet, ein Kind) entsprechende Mindestleistung nach der Anlage zu § 13c Abs. 1 USG in der Fassung vom 29. Juni 2015 in Höhe von 117, 88 EUR/Tag gewährt hat, da diese die dem Kläger nach § 13 Abs. 1 und Abs. 3, § 10 Abs. 3 USG zustehende Verdienstausfallentschädigung in Höhe des ihm bewilligten Arbeitslosengeldes I von täglich 78, 85 EUR (siehe Bl. 107 BA) unter Anrechnung der wehrdienstbedingten Ausfallzeiten übersteigt (vgl. VG München, U. v. 8.9.2010 - M 15 K 10.1747 - juris Rn. 20).
- VG Freiburg, 22.01.2006 - 2 K 1826/05
Unterhaltsvorschuss bei nicht anerkennenswertem Arbeitsverhältnis unter …
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Voraussetzung für die Anerkennung eines Verdienstausfalles i. S. v. § 13 USG ist daher, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages ernstlich gewollt ist, dass der Vertrag vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und dass die Vertragsbedingungen angemessen und üblich sind, also einem Fremdvergleich standhalten (VG Freiburg, U. v. 22.1.2006 - 2 K 1826/05 - juris Rn. 23). - BFH, 18.06.1997 - III R 81/96
Unterhaltsleistungen bei fehlgeschlagenem Arbeitsvertrag?
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Wie im Einkommenssteuerrecht (vgl. dazu BFH, B. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - juris; U. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - juris; U. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - juris; U. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - juris) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Adressat eines Verwaltungsakts durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem am Zustandekommen des Verwaltungsakts maßgeblich beteiligten Mitarbeiter einer Behörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorruft, den Mitarbeiter durch Täuschung zu einer günstigen Entscheidung zu bestimmen (BVerwG, U. v. 18.9.1985 - 2 C 30.84 - juris Rn. 24;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2015, § 48 Rn. 112). - BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Wie im Einkommenssteuerrecht (vgl. dazu BFH, B. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - juris; U. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - juris; U. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - juris; U. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - juris) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. - BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92
Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von …
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Wie im Einkommenssteuerrecht (vgl. dazu BFH, B. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - juris; U. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - juris; U. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - juris; U. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - juris) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. - BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen …
Auszug aus VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Wie im Einkommenssteuerrecht (vgl. dazu BFH, B. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - juris; U. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - juris; U. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - juris; U. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - juris) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
- VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031
Nichtzulassung der Berufung mangels Zulassungsgrund
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. April 2016 - Au 2 K 15.1400 und Au 2 K 15.1557 - wird abgelehnt.