Rechtsprechung
VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 4 V 13.397 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vollstreckung aus einem Urteil gegen einen Hoheitsträger; unvertretbare Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Augsburg, 30.03.2012 - Au 4 K 11.809
Lärmbeeinträchtigungen durch Gaststätten- und Verkehrslärm
Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 4 V 13.397
Die Beteiligten stritten im Verfahren Au 4 K 11.809 über die Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung der Kläger zur Nachtzeit betreffend ihre Anwesen in der ...straße in .der Schuldnerin zur Entscheidung gemäß dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. März 2012 (Az.: Au 4 K 11.809) eine Frist von vier Wochen zu setzen und für den Fall, dass die Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen wird, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR anzudrohen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte des Vollstreckungsverfahrens sowie des Ausgangsverfahrens Au 4 K 11.809 und die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 10 S 81/13
Zur Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 4 V 13.397
Die Vollstreckung richtet sich entgegen der Auffassung der Vollstreckungsschuldnerin nicht nach § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. den Bestimmungen des Achten Buches der Zivilprozessordnung, hier insbesondere § 888 ZPO, auch wenn Gegenstand des Urteils vom 30. März 2012 eine nicht vertretbare Handlungspflicht ist (a.A. VGH BW, B.v. 28.2.2013 - 10 S 81/13 - juris).Darüber hinaus verweist die Vollstreckungsschuldnerin zu Recht darauf, dass sie bezüglich des Urteils verpflichtet ist, diesem zwar effektiv nachzukommen, nicht aber den sofortigen Erfolg der beschlossenen Bemühungen schuldet (VGH BW, B.v. 28.2.2013 - 10 S 81/13 - juris Rn. 13).
- VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 5 V 17.974
Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber einer Stadtratsfraktion
Zudem besteht zwischen der Antragsgegnerin als Stadtratsfraktion und ihren Mitgliedern kein Subordinationsverhältnis (zu diesem Aspekt vgl.: VG Augsburg, B.v. 14.5.2013 - Au 4 V 13.397 - Juris Rn. 49).Darüber hinaus bedarf es für die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung keiner Vollstreckungsklausel, d.h. keiner - hier von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2017 ausdrücklich beantragten - Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (…VGH BW, B.v. 28.4.2014 - 9 S 358/14 - Juris Rn. 8, 13 f.; VG Augsburg, B.v. 14.5.2013 - Au 4 V 13.397 - Juris Rn. 51;… Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, Rn. 4 zu § 171 und Rn. 11 zu § 172).