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   VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140   

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https://dejure.org/2011,66243
VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140 (https://dejure.org/2011,66243)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140 (https://dejure.org/2011,66243)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - Au 6 K 11.30140 (https://dejure.org/2011,66243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische Staatsangehörige der Volksgruppe der Roma;Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet;Keine politischen Gründe, lediglich frühere Misshandlung eines Familienmitglieds durch private ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 - Az. 1 C 18/05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 17.10.2006, Az. 1 C 18.05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Unter welchen Umständen sich ein Asylbegehren als eindeutig aussichtslos erweisen kann, kann nicht abstrakt bestimmt werden, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfG vom 7.12.1992 2 BvR 1621/92, InfAuslR 1993, S. 105 ff).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
  • BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Da somit alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland entweder auf Grund ihrer Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften oder auf Grund der Anlage I zu § 26 a AsylVfG sichere Drittstaaten sind, hat jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist, den Ausschlussgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat verwirklicht (BVerwG, Urteil vom 7.11.1995, InfAuslR 1996, 152).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140
    Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
  • VG Augsburg, 08.01.2014 - Au 6 K 13.30267

    Einstellung des Asylverfahrens

    Insoweit wird auf die Ausführungen in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. September 2011 (Az. AN 14 K 11.30169) hinsichtlich des Vaters und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Juni 2011 (Az. Au 6 K 11.30140) bezüglich der Mutter und der Geschwister des Klägers verwiesen.
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