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VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 34; BayBO Art. 71; BayBO Art. 63 Abs. 1; BayBO Art. 6
Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen - rewis.io
Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (25)
- VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen; …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Bei der Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts kann der Nachbar nicht nur eine ausreichende Berücksichtigung seiner Interessen beanspruchen, sondern ist er auch dann bereits in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung aus einem anderen Grunde objektiv rechtswidrig ist (BayVGH, B.v. 17.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 17).Diese kann sich etwa aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation, wie der Lage des Baugrundstücks in einem historischen Ortskern, ergeben (BayVGH, B.v. 17.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 16;… B.v. 22.9.2006 - 25 ZB 01.1004 - juris Rn. 4).
Mit der Verpflichtung zur Würdigung nachbarlicher Interessen verlangt das Gesetz - wie beim bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme - eine Abwägung zwischen den für das Vorhaben sprechenden Gründern und den Belangen des Nachbarn (BayVGH, B.v. 17.7.2007, a.a.O., juris Rn. 17).
Es ist stets auch zu prüfen, ob die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist (BayVGH, B.v. 17.7.2007, a.a.O., juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881
Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Die erforderliche Atypik ist in Bezug auf die Einhaltung der Abstandsflächen des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO nicht stets allein schon deshalb gegeben, weil das Vorhaben Außenwände eines Altbestandes einbezieht, der seinerseits die Abstandsflächenvorschrift nicht einhält (BayVGH, B. v. 23.5.2005 - 25 ZB 03.881 - juris Rn.8).Das der Bauherr dadurch vor die Wahl gestellt ist, entweder seinen vom Gesetz abweichenden Altbestand im bisherigen Umfang weiter zu nutzen oder bei einer neuen Genehmigung das geltende Recht einzuhalten, ist im Gesetz selbst angelegt und kann nicht als anormaler, nicht bedachter Ausnahmefall angesehen werden (BayVGH, B.v. 23.5.2005, a.a.O.).
Entscheidend gegen das Vorliegen einer Atypik in der vorgeschlagenen Bauausführung spricht insbesondere, dass der Anbau unter Herstellung einer einheitlichen Außenwand auf der dem Wohngebäude des Klägers gegenüberliegenden Seite unter Vertiefung des bereits vorhandenen erheblichen Abstandsflächenverstoßes des Altbestandes zusätzliche Bausubstanz schaffen soll und der Anbau gerade nicht Folge einer durch den Altbestand vorgegebenen Zwangslage ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2005 - 25 ZB 03.881 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 14 CS 11.814
Nachbarrechtsstreit; Abstandsflächen; kein Abwehranspruch des Nachbarn, der …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Auswirkungen eines Vorhabens auf das Nachbargrundstück sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2011 - 14 CS 11.814 - juris Rn. 20).Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots kommt vor allem dann in Betracht, wenn durch die Verwirklichung des genehmigten bzw. in Aussicht gestellten Vorhabens ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (BayVGH, B.v. 15.7.2011, a.a.O.).
- VG Ansbach, 15.11.2017 - AN 9 K 16.00651
Klage gegen Bauvorbescheid nach Bestandskraft der daraus hervorgegangenen …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Bei der Frage, ob wechselseitige Verletzungen der Abstandsflächenvorschriften annähernd gleichgewichtig sind, ist keine zentimetergenaue quantitative Entsprechung gefordert, sondern es ist eine wertende Betrachtung in Bezug auf die Qualität der mit der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen anzustellen (vgl. VG Ansbach, U.v. 15.11.2017 - AN 9 K 16.00651 - juris Rn. 41). - VGH Bayern, 01.09.2016 - 2 ZB 14.2605
Grundsatz von Treu und Glauben bei Abstandsflächenverstoß
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Dieser Umstand ist nicht geeignet, dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung entfallen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 2 ZB 14.2605 - juris Rn.10). - VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CS 16.1348
Baugenehmigung mit Abweichung von den Abstandsflächen
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Wenn man anstelle der Flächenbetrachtung vom jeweils gebotenen Maß H ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 40), ergibt sich Folgendes. - VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 B 88.00137
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Wird durch einen Anbau eine neue einheitliche Außenwand hergestellt, die auch horizontal oder vertikal versetzt sein kann, so ist eine abstandsflächenrechtliche Betrachtung der gesamten Außenwand erforderlich, d.h. auch der vorhandene Altbestand muss ebenso wie der hinzugekommene Wandteil die Anforderungen des Art. 6 BayBO erfüllen, selbst wenn der Altbestand im Zeitpunkt seiner Errichtung keinen vergleichbaren Anforderungen unterworfen war oder wenn er die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Anforderungen erfüllt hat (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.1988 - 20 B 88.00137 - BayVBl. 1989, 721; U.v. 20.2.1990 - 14 B 8802464 - BayVBl. 1990, 500). - VGH Bayern, 30.08.2011 - 15 CS 11.1640
Abweichung; Abstandsflächen; Ermessen
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Von Bedeutung ist bei der Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Atypik insbesondere, ob eine sinnvolle Ausnutzung des Baugrundstücks unter Beachtung der Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 BayBO unmöglich oder unzumutbar ist (BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 15 CS 11.1640 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Wird durch einen Anbau eine neue einheitliche Außenwand hergestellt, die auch horizontal oder vertikal versetzt sein kann, so ist eine abstandsflächenrechtliche Betrachtung der gesamten Außenwand erforderlich, d.h. auch der vorhandene Altbestand muss ebenso wie der hinzugekommene Wandteil die Anforderungen des Art. 6 BayBO erfüllen, selbst wenn der Altbestand im Zeitpunkt seiner Errichtung keinen vergleichbaren Anforderungen unterworfen war oder wenn er die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Anforderungen erfüllt hat (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.1988 - 20 B 88.00137 - BayVBl. 1989, 721; U.v. 20.2.1990 - 14 B 8802464 - BayVBl. 1990, 500). - VGH Bayern, 22.11.2006 - 25 B 05.1714
Historische Bebauung - kein planungsrechtlicher Zwang zur Aufgabe …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Zu berücksichtigen ist weiter, dass tatsächlich vorhandene abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse, wie sie vorliegend festzustellen sind, nach Möglichkeit bereinigt und nicht verewigt werden sollen (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2006 - 25 B 05.1714 - BayVBl. 2007, 276), weshalb eine Abstandsflächenüberschreitung durch einen Altbestand als solche und für sich allein nicht geeignet ist, die nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erforderliche Atypik zu begründen. - VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897
Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Nutzungsänderung; Befreiung; Zuständigkeit …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 10/15
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung - Prüfung der Einhaltung der …
- VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480
Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817
- VGH Bayern, 25.01.2013 - 15 ZB 13.68
Maß der Nutzung (Nachbarschutz), Gebot der Rücksichtnahme (Einfügen), …
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
- VGH Bayern, 22.12.2011 - 2 B 11.2231
Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften bei atypischer …
- VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997
Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen; …
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
- VGH Bayern, 22.09.2006 - 25 ZB 01.1004
- BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!
- BVerfG, 26.06.1985 - 1 BvR 588/84
Baurecht - Werbeanlagen - Verunstalten - Beschwerdehoheit - Rechtsklarheit - …
- VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
- VG Gelsenkirchen, 04.04.2019 - 10 L 172/19
Bebauungsplan, Gebäudebreite, Gestaltungsvorschrift, nachbarschützend
Vgl OVG NRW, Beschluss vom 10. Februar 1999 -7 C 974/98-; Beschluss vom 28. August 1995 -7 C 2117/95-; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Juli 2007 -1 CS 07.1340-; VG Augsburg, Urteil vom 14. Dezember 2017 -Au 5 K 17.569-; VG Mainz, Urteil vom 13. Juli 2016 -3 K 741/15.MZ-, jeweils juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, a.a.O., § 73 Rdnr. 26.