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   VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 1 K 07.1223   

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https://dejure.org/2008,76629
VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 1 K 07.1223 (https://dejure.org/2008,76629)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.01.2008 - Au 1 K 07.1223 (https://dejure.org/2008,76629)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - Au 1 K 07.1223 (https://dejure.org/2008,76629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Betäubungsmittelstraftaten; besonderer Ausweisungsschutz; Herabstufung der Ist- zur Regel-Ausweisung; kein Abweichen vom Regelfall geboten; bestehende familiäre Beziehungen in Deutschland zu Frau und Kind; Verhältnismäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 1 K 07.1223
    Dabei sind die Belange des Elternteils und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (BVerfG v. 8.12.2005 InfAuslR 2006, 122).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 1 K 07.1223
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die konkreten Umstände, welche von typisierenden Bestimmungen - wie es die gesetzlich ausgeformten Ausweisungstatbestände zwangsläufig sein müssten - nicht oder nur unzureichend erfasst werden, zu würdigen (BVerfG v. 10.8.2007 NVwZ 2007, 1300).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 1 K 07.1223
    Danach ist auf Grund einer Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, dass sie die Beeinträchtigungen für Ehe und Familie des Ausländers eindeutig überwiegen (BVerwG v. 4.6.1997 NVwZ 97, 1114 = BVerwGE 105, 35).
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