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   VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89   

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https://dejure.org/2010,72275
VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89 (https://dejure.org/2010,72275)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.01.2010 - Au 3 K 09.89 (https://dejure.org/2010,72275)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - Au 3 K 09.89 (https://dejure.org/2010,72275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiederholungsprüfung; Erstes Juristisches Staatsexamen; unbegründete Bewertungsrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.1984 - VIII ZR 287/82

    Wirksamkeit eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Zustandekommen eines

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Dabei wirkt sich grundsätzlich jeder Zweifel gegen die Annahme eines Fixgeschäfts aus (vgl. BGH vom 14.3.1984 WM 1984, 639/641).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Wird ein Bewertungsmangel festgestellt und ist dieser für das Nichtbestehen möglicherweise kausal, so führt dies (lediglich) dazu, dass der Prüfungsbescheid aufgehoben und der Beklagte verpflichtet wird, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betroffenen Arbeit bzw. Arbeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzusetzen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Der Prüfling hat es in der Hand zu bestimmen, gegen welche Teile der Prüfung er mit substantiierten Einwendungen vorgehen und welche er gegen sich gelten lassen will (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 DVBl 1994, 1356).
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 7 BV 08.3061

    Übergangsregelung für Wiederholer der Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Obwohl dies von der Klägerin nicht angesprochen wurde, sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Bestehensgrenze in § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 JAPO (2003) mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BayVGH vom 3.3.2009 7 BV 08.3061; VG Augsburg vom 25.11.2008 Au 3 K 07.834).
  • VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834

    Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Obwohl dies von der Klägerin nicht angesprochen wurde, sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Bestehensgrenze in § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 JAPO (2003) mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BayVGH vom 3.3.2009 7 BV 08.3061; VG Augsburg vom 25.11.2008 Au 3 K 07.834).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Wird ein Bewertungsmangel festgestellt und ist dieser für das Nichtbestehen möglicherweise kausal, so führt dies (lediglich) dazu, dass der Prüfungsbescheid aufgehoben und der Beklagte verpflichtet wird, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betroffenen Arbeit bzw. Arbeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzusetzen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.89
    Wird ein Bewertungsmangel festgestellt und ist dieser für das Nichtbestehen möglicherweise kausal, so führt dies (lediglich) dazu, dass der Prüfungsbescheid aufgehoben und der Beklagte verpflichtet wird, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betroffenen Arbeit bzw. Arbeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzusetzen (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262).
  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    Wenn der Prüfer einen zuvor gefundenen Lösungsweg bereits kritisiert hat, und dann einen aus diesem bereits kritisierten Lösungsansatz logisch folgende Ausführungen des Prüflings erneut negativ wertet, liegt eine unzulässige Doppelverwertung vor (vgl. VG Augsburg, U. v. 15.01.2010 - Au 3 K 09.89 -, juris Rn. 48; VG Ansbach, U. v. 12.11.2014, a.a.O.; U. v. 29.02.2000 - AN 2 K 98.00813 -, juris Rn. 28).
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