Rechtsprechung
   VG Augsburg, 15.03.2010 - Au 1 K 09.1337   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71579
VG Augsburg, 15.03.2010 - Au 1 K 09.1337 (https://dejure.org/2010,71579)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.03.2010 - Au 1 K 09.1337 (https://dejure.org/2010,71579)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. März 2010 - Au 1 K 09.1337 (https://dejure.org/2010,71579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,71579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Regelausweisung nach strafrechtlicher Verurteilung;Kein besonderer Ausweisungsschutz nach Ehescheidung und Verzicht auf Sorgerecht für die ehelich geborenen Kinder;Keine entgegenstehenden Belange - Ausübung des Umgangsrechts nicht erkennbar;Kein Anspruch auf Verlängerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Augsburg, 20.10.2009 - Au 1 S 09.1380

    Vorläufiger Rechtsschutz; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Regelversagungsgrund

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2010 - Au 1 K 09.1337
    Weiter wurde mit Beschluss vom 20. Oktober 2009 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Az. Au 1 S 09.1380).

    Wie die Kammer im Beschluss vom 20. Oktober 2009 (Az. 1 S 09.1380, S. 8 ff. des BA) ausgeführt hat, ist keine Vorschrift erkennbar, auf deren Grundlage dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2010 - Au 1 K 09.1337
    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass ein Ausnahmefall von der Regelausweisung bereits dann vorliegen kann, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der EMRK geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falls gebieten (BVerwG vom 23.10.2007 Az. 1 C 10/07, BVerwGE 129, S. 367 ff.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2010 - Au 1 K 09.1337
    a) Seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (BVerwG vom 25.11.2007 Az. 1 C 45/06, BVerwGE 130, S. 20 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht