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   VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429   

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VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429 (https://dejure.org/2013,9226)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429 (https://dejure.org/2013,9226)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. April 2013 - Au 5 K 11.30429 (https://dejure.org/2013,9226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Yezidin; Provinz Ninive; Gruppenverfolgung; Familienflüchtlingsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 13a ZB 11.30494

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Gruppenverfolgung von Yeziden zu verneinen ist (vgl. BayVGH v. 28.12.2010 - 13 a ZB 10.30400 - juris; BayVGH v. 27.6.2011 - 20 ZB 11.30204 - juris; BayVGH v. 11.9.2012 - 13 a ZB 11.30494 - juris).

    Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Provinz Ninive, aus der die Klägerin stammt (vgl. BayVGH v. 11.9.2012 a.a.O.).

    Der Klägerin droht jedenfalls bei einer Rückkehr in die Provinz Ninive nach derzeitiger Sicherheitslage keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (vgl. BayVGH v. 11.9.2012 - 13 a ZB 11.30494 - juris).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogrammes - ferner eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, die die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).

    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit dem Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie in Einklang (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogrammes - ferner eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, die die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243 ff.).

    Diese Grundsätze, die für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, sind im Grundsatz auch auf die private Verfolgung durch nicht staatliche Akteure übertragbar (BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98 - juris; VG Augsburg vom 9.9.2010 - Au 5 K 10.30172 - juris).
  • VG Augsburg, 09.09.2010 - Au 5 K 10.30172

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit; Kirkuk

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98 - juris; VG Augsburg vom 9.9.2010 - Au 5 K 10.30172 - juris).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Eine Gruppenverfolgung setzt voraus, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gegenwärtig sein muss; die eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen muss als eher zufällig anzusehen sein (BVerfG vom 23.1.1991 Az. 2 BvR 902/85).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Die Verfolgungsfurcht ist danach begründet, wenn der Klägerin bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles eine Verfolgung aus einem der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Kriterien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass es ihr nicht zuzumuten ist, in ihr Heimatland zurückzukehren (vgl. BVerwG vom 7.10.1975 BVerwGE 49, 202 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Schutzbegehrens Ereignisse außerhalb des Geltungsbereichs des Asylverfahrensgesetzes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (BVerwG vom 29.11.1977 BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr nicht oder nicht nur aus einem persönlich erlittenen Schicksal, sondern auch aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden können, der der Ausländer angehört (BVerwG vom 30.10.1984 BVerwGE 70, 232 ff.).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Augsburg, 15.04.2013 - Au 5 K 11.30429
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (BVerwG vom 12.11.1985 Az. 9 C 27/85; BVerwG vom 20.8.1974 Az. 1 B 15.74).
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

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