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   VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092   

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VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092 (https://dejure.org/2012,17431)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092 (https://dejure.org/2012,17431)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - Au 7 K 12.30092 (https://dejure.org/2012,17431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Klage offensichtlich unbegründet: - Luftwegseinreise nicht glaubhaft gemacht, - Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht, - keine Rückkehrgefährdung;keine Abschiebungsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96).

    Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zu Grunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylVfG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgeblich (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (s. BVerfG vom 7.12.1992 InfAuslR 1993, 105/107).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Dass der genaue Reiseweg und damit der Transit-Drittstaat nicht bekannt ist, steht der Anwendung der Drittstaatenregelung nicht entgegen (BVerfGE 94, 49; BVerwG NVwZ 1996, 197).
  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96

    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet wegen widersprüchlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Dass der genaue Reiseweg und damit der Transit-Drittstaat nicht bekannt ist, steht der Anwendung der Drittstaatenregelung nicht entgegen (BVerfGE 94, 49; BVerwG NVwZ 1996, 197).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Es ist somit davon auszugehen, dass der Kläger auf dem Landweg und damit über einen sicheren Drittstaat eingereist ist, da der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Tatsache der Luftwegeinreise die volle Beweislast trägt (vgl. BVerwGE 105, 194).
  • VG Augsburg, 08.03.2012 - Au 7 S 12.30093

    Nigeria; Luftwegseinreise nicht glaubhaft gemacht; Vorverfolgung nicht glaubhaft

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092
    Der gleichzeitig gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss vom 8. März 2012 (Au 7 S 12.30093) abgelehnt.
  • VG München, 09.11.2015 - M 17 S 15.31453

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines bengalischen Staatsangehörigen

    Bei der Berufung auf eine Individualverfolgung kann das Offensichtlichkeitsurteil unter anderem dann gerechtfertigt sein, wenn die im Einzelfall behauptete Gefährdung offensichtlich nicht asylrelevant ist, den erforderlichen Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als eindeutig unglaubhaft erweist (zum Ganzen vgl. auch: BVerfG v. 20.09.2001 - BvR 1392/00 = InfAuslR 2002, 146; VG München v. 15.02.2011 - M 16 K 10.31057; VG München v. 19.02.2014 - M 17 K 13.31166; VG Augsburg v. 15.06.2012 - Au 7 K 12.30092; VG Augsburg v. 29.05.2014 - Au 7 K 13.30464).
  • VG Augsburg, 08.03.2012 - Au 7 S 12.30093
    Die Klage wird bei Gericht unter dem Aktenzeichen Au 7 K 12.30092 geführt.
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