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   VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517   

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VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517 (https://dejure.org/2009,72312)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517 (https://dejure.org/2009,72312)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - Au 7 K 08.1517 (https://dejure.org/2009,72312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) trotz deren Nichtigkeit im Übergangszeitraum;Keine Beihilfefähigkeit von Medikamenten zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 87/08

    Gewährung von Heilfürsorge für Polizeibeamten durch Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Unter einer Krankheit ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand zu verstehen, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zu Folge hat (VGH Baden-Württemberg vom 23.6.2009 - Az. 4 S 87/08).

    Diese Voraussetzungen liegen bei einer erektilen Dysfunktion jedenfalls dann vor, wenn sie - wie hier - nicht als altersbedingte und erst recht nicht als alterstypische Minderung der Physis anzusehen ist (VGH Baden-Württemberg vom 23.6.2009 - a.a.O.).

    Die erektile Dysfunktion, unter der der Kläger leidet, ist in Folge einer behandlungsbedürftigen Krankheit aufgetreten und stellt selbst eine behandlungsbedürftige Krankheit dar (VGH Baden-Württemberg vom 23.6.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05

    Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Zwar hat der Staat die Pflicht, die Ehe vor Beeinträchtigungen zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern; er kann aber im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit selbst bestimmten, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz verwirklichen will (VGH Baden-Württemberg vom 12.10.2006 - Az. 4 S 2548/05).

    Abgesehen davon, dass dem Kläger die medikamentöse Behandlung dieses Leidens auf seine Kosten nicht verwehrt wird, hat er jedenfalls keinen unmittelbaren Leistungsanspruch auf finanzielle Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen, da es sich im vorliegenden Zusammenhang um einen Bereich handelt, bei welchem die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Betroffenen abhängen (VGH Baden-Württemberg vom 12.10.2006 - a.a.O.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen können aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht hergeleitet werden (BVerfG vom 12.2.2003 - Az. 1 BvR 624/01).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    a) Diese Beihilfevorschriften sind auch anzuwenden, obwohl sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstoßen und deshalb nichtig sind (BVerwG vom 17.6.2004 - Az. 2 C 50/02; BVerwG vom 28.5.2008 - a.a.O.).
  • BVerwG, 07.11.2006 - 2 C 11.06

    Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen; Beeinträchtigung;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (BVerwG vom 7.11.2006, Az. 2 C 11/06; BVerwG vom 15.12.2005, Az. 2 C 35.04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 3 A 1795/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das "Gesetz zur Erhebung von § 4 Abs. 1

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Das gegenwärtige Beihilfesystem stellt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG dar (OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.6.2009 - Az. 3 A 1795/08).
  • VG Berlin, 14.10.2008 - 26 A 284.05

    Beihilfefähigkeit von künstlichen Befruchtungen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht hat der Dienstherr einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen er sich im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beihilfeberechtigten bindet; die Beihilfebestimmungen legen grundsätzlich abschließend fest, welche Art von Aufwendungen als notwendig und damit als beihilfefähig anzusehen sind (VG Berlin vom 14.10.2008, Az. 26 A 284.05).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 7 K 08.1517
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (BVerwG vom 7.11.2006, Az. 2 C 11/06; BVerwG vom 15.12.2005, Az. 2 C 35.04).
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