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   VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627   

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VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627 (https://dejure.org/2017,1715)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627 (https://dejure.org/2017,1715)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - Au 5 K 16.32627 (https://dejure.org/2017,1715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot für Afghanistan bei geistiger Behinderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - NVwZ 2007, 712) ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist.

    In die Beurteilung mit einzubeziehen und bei der Gefahrenprognose zu berücksichtigen sind sämtliche zielstaatsbezogenen Umstände, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen können (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627
    Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 ff.).
  • VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 3 K 14.30132

    Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS); Anforderungen an den Nachweis einer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627
    Die im gerichtlichen Verfahren vorgelegte fachärztliche Stellungnahme genügt auch den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien im Hinblick auf die Qualifikation des Ausstellenden, auf Befunderhebung und auf die Diagnosestellung durch den ausstellenden Facharzt (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris Rn. 22; VG Ansbach, U. v. 24.3.2015 - AN 3 K 14.30132 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627
    Die im gerichtlichen Verfahren vorgelegte fachärztliche Stellungnahme genügt auch den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien im Hinblick auf die Qualifikation des Ausstellenden, auf Befunderhebung und auf die Diagnosestellung durch den ausstellenden Facharzt (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris Rn. 22; VG Ansbach, U. v. 24.3.2015 - AN 3 K 14.30132 - juris Rn. 76).
  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2017 - Au 5 K 16.32627
    Vielmehr kann darüber gemeinsam im Urteil über den anhängig gebliebenen Streitgegenstand entschieden werden (vgl. BVerwG, U. v. 6.2.1963 - 5 C 24/61 - NJW 1963, 923).
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