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   VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 5 K 14.876   

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https://dejure.org/2015,12451
VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 5 K 14.876 (https://dejure.org/2015,12451)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.04.2015 - Au 5 K 14.876 (https://dejure.org/2015,12451)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. April 2015 - Au 5 K 14.876 (https://dejure.org/2015,12451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baugenehmigungsgebühren; formeller Begründungsmangel; Baukostenindex; Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ermessensausfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensgerechte Bemessung einer Baugenehmigungsgebühr für die Erweiterung einer Produktions- und Lagerhalle

  • rewis.io

    Ermessensentscheidung, Baugenehmigungsgebühr, Baukostenindex, Begründungsmangel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 5 K 14.876
    § 114 Satz 2 VwGO schafft nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzt werden können, nicht aber, dass das Ermessen nachträglich erstmals ausgeübt wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 9 m.w.N; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 - BayVBl. 2014, 218 ff).

    Die Einschränkung des § 114 Satz 2 VwGO auf eine Ergänzung von Ermessenserwägungen soll die Heilbarkeit von Ermessensverwaltungsakten, die bereits bei Erlass wegen Ausfalls jeglichen Ermessens grob defizitär sind, verhindern und dadurch die Behörde zu einer sorgfältigen Ermessensausübung anhalten (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - a.a.O. - juris Rn. 11).

    Die Behörde muss klar und eindeutig zu erkennen geben, mit welcher "neuen" Begründung die behördliche Entscheidung aufrecht erhalten bleiben soll, da nur dann der Betroffene wirksam seine Rechte verfolgen kann und die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Verfügung überprüfen können (vgl. BVerwG, U.v.13.12.2011 - a.a.O. - juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 5 K 14.876
    § 114 Satz 2 VwGO schafft nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzt werden können, nicht aber, dass das Ermessen nachträglich erstmals ausgeübt wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 9 m.w.N; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 - BayVBl. 2014, 218 ff).
  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 5 K 14.876
    Darüber hinaus ist der Behörde kein uneingeschränktes Nachschieben von Ermessenserwägungen eröffnet, insbesondere nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechslung, sondern nur die Ergänzung einer zumindest ansatzweise vorhandenen Ermessensentscheidung (BVerwG, B.v. 30.4.2010 - 9 B 42/10 - BayVBl. 2010, 672 f.).
  • VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.00204

    Genehmigungsfreistellung; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren;

    § 114 Satz 2 VwGO schafft insoweit lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzt werden können, nicht aber, dass das Ermessen nachträglich erstmals ausgeübt wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - juris, RdNr. 9; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 - BayVBl. 2014, 218 ff.; VG Augsburg, U.v. 16.4.2015 - AU 5 K 14.876 - juris).
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