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   VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758   

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https://dejure.org/2010,69003
VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758 (https://dejure.org/2010,69003)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - Au 1 K 10.758 (https://dejure.org/2010,69003)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - Au 1 K 10.758 (https://dejure.org/2010,69003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zwingende Ausweisung wegen Haftstrafe von mehr als drei Jahren aufgrund einer Betäubungsmittelstraftat;Herabstufung zur Regelausweisung - besonderer Ausweisungsschutz;Verhältnismäßigkeit der Ausweisung - Einzelfallwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Die somit regelmäßig zu verfügende Ausweisung darf und muss unterbleiben, wenn der Sachverhalt so erheblich von der gesetzlich vorausgesetzten Normalsituation abweicht, dass die regelmäßige Ausweisung unter Berücksichtigung aller einzustellenden Belange des von der Ausweisung betroffenen Ausländers unverhältnismäßig erscheint (BVerfG vom 10.8.2007, BVerfGK 12, 37).

    Auch hier sind die Maßstäbe zur Rechtfertigung eines Eingriffs für beide Gewährleistungen identisch (BVerfG vom 10.8.2007 a. a. O.).

    a) Die Ausweisungsvorschriften der §§ 53 ff. AufenthG sind mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EMRK grundsätzlich vereinbar (zuletzt BVerfG vom 10.8.2007 a. a. O.).

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die konkreten Umstände, welche von typisierenden Bestimmungen - wie es die gesetzlich ausgeformten Ausweisungstatbestände zwangsläufig sein müssen - nicht oder nur unzureichend erfasst werden, zu würdigen (BVerfG vom 10.8.2007 a. a. O.).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Die Maßstäbe für die Rechtfertigung eines Eingriffs sind für beide Gewährleistungen identisch (BVerfG vom 1.3.2004, BVerfGK 3, 4).

    Andererseits sprechen gewichtige spezial- und generalpräventive Gesichtspunkte (dazu BVerfG vom 1.3.2004 BVerfGK 3, 4) für die Ausweisung.

  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Ein Sachverständigengutachten kann nicht an die Stelle dieser richterlichen Prognose treten, sondern nur eine Hilfestellung dafür bieten (vgl. BVerfG vom 23.9.1991, NJW 1992, 2344; näher auch BayVGH vom 20.3.2008 Az. 10 BV 07.1856 - RdNr. 24).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Der Kläger ist nicht derart im Bundesgebiet verwurzelt, dass aufgrund höherrangigen Rechts (Art. 6 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 8 Abs. 1 EMRK) von der Regelausweisung abgesehen werden müsste (vgl. dazu BVerwG vom 23.10.2007, BVerwGE 129, 367 RdNr. 24).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (BVerwG vom 25.11.2007, BVerwGE 130, 20).
  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung zum Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. zuletzt EGMR vom 24.11.2009 Az. 182/08 - Steven Omojudi, InfAuslR 2010, 178) kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger so in die deutschen Verhältnisse verwurzelt wäre, dass dies sein Privatleben in nennenswerter Weise prägen würde.
  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Ein Sachverständigengutachten kann nicht an die Stelle dieser richterlichen Prognose treten, sondern nur eine Hilfestellung dafür bieten (vgl. BVerfG vom 23.9.1991, NJW 1992, 2344; näher auch BayVGH vom 20.3.2008 Az. 10 BV 07.1856 - RdNr. 24).
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 19 ZB 09.164

    Ausweisung eines Kontingentflüchtlings

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Der Kläger kann sich aufgrund seiner Verurteilung und der bestehenden Widerholungsgefahr auch nicht auf ein von § 1 Abs. 1 HumHAG i. V. m. Art. 33 GFK und § 60 Abs. 1 Satz 8 AufenthG vermitteltes Abschiebeverbot berufen (vgl. BayVGH vom 3.3.2009 Az. 19 ZB 09.164 - RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 B 08.2447

    Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; besonderer Ausweisungsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 1 K 10.758
    Der Kläger, der als jüdischer Immigrant aus der ehemaligen Sowjetunion Aufnahme im Bundesgebiet fand, genießt nicht die Rechtstellung eines anerkannten Flüchtlings (vgl. dazu BayVGH vom 29.7.2009 Az. 10 B 08.2247, InfAuslR 2010, 26 - Leitsatz 2).
  • VG Augsburg, 28.08.2012 - Au 1 E 12.1121

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Reiseunfähigkeit wegen

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 16. November 2010 ab (Az. Au 1 K 10.758).
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