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   VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053   

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VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053 (https://dejure.org/2011,67924)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053 (https://dejure.org/2011,67924)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - Au 6 K 08.30053 (https://dejure.org/2011,67924)
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  • VG Münster, 25.08.2008 - 6 K 1836/07
    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Dann bestehen jedoch auch keine Bedenken, wenn die Kläger auf der Grundlage der streitgegenständlichen Abschiebungsandrohung in den Kosovo - in seiner Eigenschaft als Staat, wenn diese anzunehmen wäre - abgeschoben werden, auch wenn in der Abschiebungsandrohung als Zielstaat der Staat benannt wurde, zu dem das Gebiet des Kosovo im Zeitpunkt ihres Ergehens noch gehörte (VGH Mannheim vom 22.7.2008 InfAuslR 2008, 420; vgl. auch VG Münster vom 25.8.2008 Az. 6 K 1836/07.A, wonach mit einer Benennung von Serbien in einer - vor Erklärung der Unabhängigkeit der Republik Kosovo ergangenen - Abschiebungsandrohung angesichts der eingetretenen politischen Entwicklung nur eine Abschiebung in den Kosovo gemeint sein kann).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Dem Kläger obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, 38).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Es darf jedoch insbesondere hinsichtlich Abschiebungsschutz begründender Vorgänge im Herkunftsland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verlangt eine zielstaatsbezogene, erhebliche und konkrete Gefahr für den betreffenden Ausländer, die landesweit gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324 ff. - zu § 53 Abs. 6 AuslG).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an einer posttraumatischen Belastungsstörung angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie der vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewisse Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes, aus welchem sich ergibt, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat (eigene ärztliche Exploration) und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007, Az. 10 C 17.07).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 11 S 1771/08

    Abschiebung in das Kosovo bei Abschiebungsandrohung nach "Bundesrepublik

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Dann bestehen jedoch auch keine Bedenken, wenn die Kläger auf der Grundlage der streitgegenständlichen Abschiebungsandrohung in den Kosovo - in seiner Eigenschaft als Staat, wenn diese anzunehmen wäre - abgeschoben werden, auch wenn in der Abschiebungsandrohung als Zielstaat der Staat benannt wurde, zu dem das Gebiet des Kosovo im Zeitpunkt ihres Ergehens noch gehörte (VGH Mannheim vom 22.7.2008 InfAuslR 2008, 420; vgl. auch VG Münster vom 25.8.2008 Az. 6 K 1836/07.A, wonach mit einer Benennung von Serbien in einer - vor Erklärung der Unabhängigkeit der Republik Kosovo ergangenen - Abschiebungsandrohung angesichts der eingetretenen politischen Entwicklung nur eine Abschiebung in den Kosovo gemeint sein kann).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Dem Kläger obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, 38).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Nur wenn eine in Deutschland diagnostizierte Erkrankung eine ärztliche Behandlung erfordert, die dem Betroffenen in seinem Heimatland nicht oder nicht in ausreichendem Maße zuteil werden kann und sich deshalb sein Gesundheitszustand bei einer Rückkehr wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, kommt ein Abschiebungshindernis in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, NVwZ 1998, 524; BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02).
  • VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03

    Fehlerhafte Zielstaatsbestimmung druch Teilgebietsangabe des Territoriums

    Auszug aus VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Die Benennung von Serbien als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung führt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht zu ihrer Rechtswidrigkeit, selbst wenn die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 und die Anerkennung u.a. durch die Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar 2008 Kosovo zu einem Staat im Sinne des § 59 Abs. 2 AufenthG, also zu einem Staat im Sinne des Völkerrechts (HessVGH NVwZ-RR 2004, 535 und Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, § 59 Rn. 6) gemacht haben sollte.
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