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VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylbewerber aus Armenien mit armenischer Staatsangehörigkeit und iranischer Volkszugehörigkeit;Erfolgloser Folgeantrag beim Bundesamt;Nach eigenen Angaben Glaubenswechsel im Bundesgebiet von der armenisch-orthodox-gregorianischen Kirche zur Religionsgemeinschaft der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Ansbach, 13.02.2008 - AN 11 K 07.30754
Im Einzelfall erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
Auch bei Dauersachverhalten ist grundsätzlich die erstmalige Kenntnis vom Dauersachverhalt maßgeblich (vgl. VG Ansbach vom 13.2.2008, Az. AN 11 K 07.30754, juris, RdNr. 27).Allgemeine Gefahren können nur dann Schutz vor Abschiebung begründen, wenn der Ausländer einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Fall seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzung ausgeliefert würde und diese Gefahren alsbald nach seiner Rückkehr und landesweit drohen würden (vgl. VG Ansbach vom 13.2.2008, Az. AN 11 K 07.30754, juris, RdNr. 33 m.w.N.).
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]). - BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00
Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des …
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
- BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung; …
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
Nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. a RL 2004/83/EG gelten als Verfolgung Handlungen, die auf Grund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen (vgl. BVerwG vom 5.3.2009, Az. 10 C 51/07, NVwZ 2009, S. 1167 ff., RdNr. 9). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
Sichere Herkunftsstaaten
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
Dies bedeutet, dass die Vollziehung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme nur dann ausgesetzt werden darf, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG vom 14.5.1996, DVBl. 1996, S. 729). - VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06
Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, …
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12). - VG Regensburg, 10.01.2006 - RO 13 K 05.30406
Auszug aus VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177
Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).