Rechtsprechung
VG Augsburg, 17.10.2005 - Au 3 S 05.1058 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchens einer nach vorangegangenem Entzug in der Tschechischen Republik erworbenenen EU-Fahrerlaubnis, Vorangegangener Drogenkonsum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2005 - Au 3 S 05.1058
Diese Regelungen stehen, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (C-476/01 - DAR 2004, 333 ) in Einklang mit Gemeinschaftsrecht. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2005 - Au 3 S 05.1058
Die Kammer hat auch Kenntnis davon, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem bei ihm anhängigen Verfahren die zu klärenden Fragen als offen ansieht (vgl. auch OVG RhPf vom 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG). - VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen …
Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2005 - Au 3 S 05.1058
Der Bescheid hat insofern eine überschießende, anlasslose Tendenz, da nichts dafür ersichtlich ist, dass der Antragsteller weitere Führerscheine als den tschechischen Führerschein vom 4. April 2002 besitzt (vgl. hierzu BayVGH vom 9.6.2005 - 11 CS 05.478). - VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1
Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der …
Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2005 - Au 3 S 05.1058
So hat das Bayerische Verwaltungsgericht München im Verfahren M 6a K 04.1 die angesprochenen Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. - VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
Auszug aus VG Augsburg, 17.10.2005 - Au 3 S 05.1058
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Entziehung der Fahrerlaubnis als Gefahrenabwehrmaßnahme die Umstände, aus denen die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen folgt, regelmäßig auch gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Anordnung begründen (vgl. BayVGH vom 4.12.1994 - NZV 1995, 167 ).