Rechtsprechung
VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verhältnis von § 4 Abs. 7 Satz 1 zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG;Löschung der Punkte nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG nach Entziehung der Fahrerlaubnis;Reduktion der Punkte über § 4 Abs. 5 StVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an …
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
Nach dem Wortlaut der Bestimmung in § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG kommt es darauf an, ob die Entziehung darauf beruht, dass der Betroffene nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen hat; bei der gebotenen Auslegung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift kann hierbei nicht die subjektive Willensrichtung der Behörde, sondern allein eine objektive Betrachtungsweise maßgeblich sein (BayVGH vom 14.12.2005 - 11 CS 05.1677).Anderenfalls könnte die Behörde in Fällen wie dem vorliegenden wählen, worauf sie die Fahrerlaubnisentziehung stützt, und damit auch bestimmen, ob eine Löschung des Punktekontos nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG erfolgt oder gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG unterbleibt (BayVGH vom 14.12.2005 - a.a.O.).
Entscheidend ist vielmehr, nach welcher Rechtsvorschrift die Fahrerlaubnis vorrangig zu entziehen war; sind hierbei mehrere Tatbestände nebeneinander erfüllt, so ist derjenige Tatbestand als der die Fahrerlaubnisentziehung tragende zu erachten, der als erstes verwirklicht war, d. h. dessen Tatbestandsvoraussetzungen als erstes erfüllt waren (BayVGH vom 14.12.2005 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
(2) Auch die Frage, ob im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG nur rechtskräftig geahndete Verstöße zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 25.9.2008 - Az. 3 C 3/07), bedarf an dieser Stelle keiner Klärung, da jedenfalls auch die am 7. November 2005 bereits rechtkräftig geahndeten Zuwiderhandlungen des Antragstellers zu einem Punktestand von mindestens 18 Punkten führen.Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen nämlich rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus (BVerwG vom 25.9.2008 - Az. 3 C 3/07).
- VG Augsburg, 26.11.2008 - Au 3 S 08.1482
Sofortvollzug; Entzug der Fahrerlaubnis; 18 Punkte
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift erstreckt sich die sofortige Vollziehung dann auch auf die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins, wenn die Grundverfügung, d.h. der Entzug der Fahrerlaubnis kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (VG Augsburg vom 23.3.2009 - Au 7 S 09.280; VG Augsburg vom 26.11.2008 - Au 3 S 08.1482).
- VG Augsburg, 23.03.2009 - Au 7 S 09.280
Sofortvollzug; Entzug der Fahrerlaubnis; 18 Punkte
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift erstreckt sich die sofortige Vollziehung dann auch auf die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins, wenn die Grundverfügung, d.h. der Entzug der Fahrerlaubnis kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (VG Augsburg vom 23.3.2009 - Au 7 S 09.280; VG Augsburg vom 26.11.2008 - Au 3 S 08.1482). - VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
Eintragung eines Ungültigkeitsvermerks in einen tschechischen Führerschein
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BayVGH vom 19.10.2009 - Az. 11 CS 09.1878). - BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; …
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
Eine spätere Tilgung von Punkten ist hierfür ohne Bedeutung; dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eingetreten ist (BVerwG vom 25.9.2008 - 3 C 21/07).
- VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 14 L 625/10
Entziehung Fahrerlaubnis; 18 Punkte;Tilgung nach Erreichen der 18 Punkte …
Kommt einer Klage, wie hier nach § 4 Abs. 7 Satz 2 StVG der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und nach § 47 Abs. 1 Satz 2 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) analog gegen die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins, vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV BayVGH, Beschluss vom 09.06.2005 - 11 CS05.478 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Fahrerlaubnisrecht, 40. Aufl. 2009, § 47 FeV Rdn. 13, kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung zu, kann das Gericht der Hauptsache gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage anordnen.